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Dienstag, März 19, 2024
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    Bayer verweigert Zahlungen an Glyphosat-Geschädigte – “Geschädigte werden zusätzlich für ihre Erkrankung bestraft!”

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    2018 übernahm der deutsche Chemie- und Pharma-Konzern Bayer den Glyphosat-Hersteller Monsanto. Damit übernahm Bayer auch die Klagen tausender Menschen, die Opfer des Pflanzengifts geworden waren. Am 24. Juni haben sich der Bayer-Konzern und Glyphosat-Kläger auf einen Deal über zehn Milliarden Dollar geeinigt. Doch was besagt dieser Deal und wie ist er zu bewerten? – Ein Interview mit Marius Stelzmann von der “Coordination gegen Bayer-Gefahren” (CBG)

    Immer wieder hört man in den Nachrichten von Protesten gegen Glyphosat und Debatten darüber, ob es in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Was ist Glyphosat eigentlich und warum gibt es so große Widerstände dagegen?

    Glyphosat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate. Es ist der Wirkungsträger einiger Breitband-Herbizide. Dies bedeutet, dass diese Herbizide nicht gegen spezielle, sondern gegen alle Pflanzen wirken. Es handelt sich also um einen Unkrautvernichter. Eines der bekanntesten Produkte, welche Glyphosat als biologisch wirksamen Inhaltsstoff haben, ist der Unkrautvernichter “ROUNDUP”, der von Monsanto vertrieben wird. Es wird ebenso an Groß-Agrarbetriebe verkauft wie an den/die kleine/n HobbygärtnerIn. Perfiderweise wird es damit beworben, dass es biologisch, sicher und umweltfreundlich sei. Viele der an Lymphdrüsen-Krebs erkrankten Personen in den USA, die nun Prozesse führen, waren HausmeisterInnen oder in vergleichbaren Arbeitsverhältnissen und haben ROUNDUP einfach über Jahre lang in kleinen Dosen genutzt.

    Womit wir dann auch bei dem Punkt „Warum gibt es Widerstand dagegen“ wären. Laut einer Studie der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“. Diese Einstufung ist die stärkste, die diese Agentur vergeben kann. Um gleich zu den anderen Studien zu sagen, die BAYER dann üblicherweise vorbringt, die eine Ungefährlichkeit postulieren: Diese sind oftmals von dem Konzern selbst in Auftrag gegeben. Darüber hinaus ergibt sich die Gefährlichkeit von Glyphosat unter anderem aus der Formulierung, d.h. aus der Zusammensetzung mit den Begleitstoffen im Herbizid.

    Dies wussten auch MONSANTO-ForscherInnen bereits schon länger, wie aus geleakten internen Dokumenten hervorgeht. MONSANTO-Toxikologe William Heydens verortete die schädliche Wirkung in der endgültigen, noch mit Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen angereicherten Formulierung, die MONSANTO unter dem Namen ROUNDUP vermarktete. „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden“, konstatierte er. Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut.

    Als eine Auftragsstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen: „Wir müssen jemanden finden, der sich mit dem gen-toxischen Profil von Glyphosat wohlfühlt und einflussreich bei den Regulierungsbehörden ist.“ Diese Dokumente haben weltweit große Empörung hervorgerufen und sind auch in den Prozessen als Beweisstücke mit großem Gewicht angeführt worden. Der Glyphosat-Hersteller MONSANTO wurde 2018 von BAYER übernommen. Seitdem beschäftigt sich der deutsche Konzern mit den tausenden Klagen, die es schon vorher gab.

    Was sind das für Klagen und wie liefen die Prozesse bisher ab?

    Zahlreiche Glyphosat-Geschädigte in den USA haben den Konzern angeklagt, mit seiner skrupellosen Geschäftspolitik ihre Gesundheit ruiniert und ihr Leben zerstört zu haben. Sie verlangen – völlig zu Recht – eine Kompensierung für die erlittenen Schäden. BAYER gab sich nach der Übernahme zunächst selbstsicher, dass alle Klagen abgeschmettert werden würden. Dies war aber nicht der Fall. In bedeutenden Prozessen – wie zum Beispiel dem des Hausmeister Dewayne Johnson – fielen hohe Urteile gegen BAYER.

    BAYER verlor kürzlich auch das Berufungsverfahren, das es gegen das Urteil zugunsten Johnsons angestrengt hatte. Das Berufungsgericht des ersten Berufungsbezirks von Kalifornien sagte am Montag, dass Monsantos Argumente nicht überzeugend seien und Johnson berechtigt sei, 10,25 Millionen Dollar Schadenersatz und weitere 10,25 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu fordern. Das ist zwar weit weniger als die insgesamt 78 Millionen Dollar, die der Prozessrichter zugelassen hatte.

    Aber dennoch hat dieses Urteil eine Signalwirkung: “Unserer Ansicht nach hat Johnson reichlich – und sicherlich substanzielle – Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in ROUNDUP-Produkten seinen Krebs verursacht hat”, erklärte das Gericht. “Ein Experte nach dem anderen legte Beweise dafür vor, dass die ROUNDUP-Produkte sowohl Non-Hodgkin-Lymphome verursachen können… als auch insbesondere Johnsons Krebs verursachten”. Ein ähnliches Urteil wurde im Fall von Alberta und Alva Pilliod erzielt. Die Jury orientierte sich an dem Gewinn, den MONSANTO im Jahr 2017 machte und gelangte so zu dem Betrag von 2,055 Milliarden Dollar – mehr Schadensersatz verlangte die US-Justiz in Produkthaftungsverfahren bisher nur von sieben Unternehmen.

    Später wurde diese Summe zwar von einem anderen Gericht abgesenkt, allerdings auf die immer noch beachtliche Summe von 86,7 Millionen Dollar. Der Laien-Richter Doug Olsen erläuterte den Schuldspruch: „Wir wollten MONSANTO klar sagen: ‚Hört auf damit!, macht es besser!’, und wir wollten genug Aufmerksamkeit dafür.“ Diesem und keinem anderen Ziel diente dem Schöffen zufolge die empfindliche Strafe. Sie sollte wie ein „Schlag in die Magengrube“ wirken, eine geringere Summe hätte diesen Effekt nicht erzielt, so Olson. Diese erzieherische Maßnahme war nach Ansicht der JurorInnen nicht bloß deshalb dringend nötig, weil sie von der Gefährlichkeit des unter dem Namen ROUNDUP verkauften Mittels überzeugt waren.

    Erschwerend kam hinzu, dass der jetzt zu BAYER gehörende Konzern mit allen möglichen Tricks und Finten versucht hat, die Öffentlichkeit über die Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids zu täuschen, wie aus den dem Gericht vorliegenden Dokumenten eindeutig hervorging. Auch im Johnson-Verfahren war der Konzern ausdrücklich wegen seinem vorsätzlich die Wahrheit verschleiernden Vorgehen verurteilt worden. Nun kann kein noch so hohes Urteil den Betroffenen ihre geschädigte Gesundheit wiedergeben. Aber zweifellos haben solche Urteile Signalwirkung für BAYER. Denn Glyphosat ist zwar eines ihrer profitabelsten Produkte. Aber noch mehr solcher Urteile können zur Gefahr für den Konzern werden.

    Nun haben Opfer-Anwälte und BAYER einen Vergleich ausgehandelt, der für 75% der über 125.000 Klagen gelten soll. Was umfasst dieser Vergleich, was bedeutet er, für wen gilt er und wie ist er zu bewerten? Am 24. Juni gab der BAYER-Konzern die Einigung im Mediationsverfahren zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar sollen laut Konzernaussage drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebsklagen abgeschlossen werden. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Personen vor, die an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sind.

    Dieser Betrag hört sich – durchaus im Sinne der BAYER-PR – nach einer riesigen Summe an. Für die Krebs-PatientInnen sind es aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige KlägerInnen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bisher vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige KlägerInnen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

    Nach einer ersten Schätzung unserer Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, landen bei den einzelnen KlägerInnen lediglich 60.000 bis 70.000 Dollar. In Rechnung gestellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe physische und psychische Belastungen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen und den Betroffenen ungefähr zwanzig Jahre Lebenszeit rauben, bleiben da gerade einmal 300 US-Dollar pro verlorenem Monat.

    Von einer angemessenen Entschädigung kann also keine Rede sein. Die ausgezahlten Geldbeträge würdigen den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen in keinster Weise. Sie reichen darüber hinaus nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen die Glyphosat-Geschädigten und ihre Familien zu leiden haben. Der Zynismus dieser Rechnung ist menschenverachtend.

    Um zukünftige Klagen auszuschließen, strebt BAYER ein sogenanntes „Class Science Panel“ an. Dieses soll entscheiden, ob Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, und, falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen, damit die Betroffenen ein Recht auf Entschädigung haben. Wie bereits oben angeführt, wurden diese Beweise von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2015 vorgelegt. Etliche Studien belegen die von dem herbiziden Wirkstoff ausgehende Krebs-Gefahr. Die Einrichtung eines solchen Panels ist also ein Schritt zur Bekämpfung bereits vorhandener Erkenntnisse.

    BAYER will Geschädigten mit diesem angeblich „wissenschaftlichen“ Panel den Rechtsweg verbauen und einen Schlussstrich unter das Kapitel „Glyphosat“ ziehen, ohne einen Schlussstrich unter BAYERs Produktion, den Verkauf und die Profite mit Glyphosat zu ziehen. Der US-Richter Vince Chhabria, der das Mediationsverfahren angeregt hatte und das Ergebnis absegnen muss, äußerte dann auch bereits massive Zweifel an BAYERs Versuch, den Glyphosat-Komplex zu einem extra-legalen Abschluss zu bringen. Er zeigte sich alles andere als überzeugt davon, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d.h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – Roundup in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“. Zwar zog der BAYER-Konzern den Antrag auf vorläufige Genehmigung des Übereinkommens auf die Kritik des Richters hin zurück, er hält jedoch weiter an seiner Forderung fest, zukünftige Verfahren zu verhindern. Das ganze Paket will das Unternehmen auf keinen Fall wieder aufschnüren, sondern lediglich „einige Anpassungen“ vornehmen.

    Was ist mit weiteren Klagen? Haben diese nun keine Chance mehr?

    Wenn sich BAYER mit seinem Class Science Panel durchsetzt, ist dies wirklich auf absehbare Zeit der Fall. Die „Prüfung“ würde alle entsprechenden Verfahren erstmal verhindern. Glücklicherweise sieht es momentan nicht so aus, als würde BAYER damit durchkommen. Aber auch ohne das Panel sollte man bedenken: Alle Verfahren laufen noch. Es ist bisher noch keine Entschädigungssumme ausgezahlt worden. Es ist wahrscheinlich, dass BAYER darauf spielt, die Verfahren in die Länge zu ziehen, bis viele der Betroffenen an den von Glyphosat verursachten Krankheiten sterben – eine ekelhafte Strategie.

    Zudem werden die zugesprochenen Schadensersatz-Summen unter anderem an der Anzahl der absehbar noch kommenden Lebensjahre bemessen. Und BAYER hat bereits im Fall Dewayne Johnson erfolgreich damit argumentiert, dass die hohe Summe im Verhältnis zur geringen Anzahl der noch verbleibenden Lebensjahre nicht angemessen ist. Johnson wird zusätzlich für seine lebensbedrohliche Erkrankung bestraft. Es ist abstoßend.

    Euch als Coordination gegen Bayer-Gefahren gibt es schon seit 40 Jahren. Was ist Bayer für ein Konzern und wie müssten Gesellschaft und Politik eigentlich mit ihm umgehen?

    Die großen multinationalen Konzerne bestimmen die Politik in allen Regionen der Welt. Einer der großen im “globalen Spiel” ist die BAYER AG. Es gibt kein Land der Erde, in dem BAYER nicht tätig ist. Die alten IG FARBEN-Schwestern BASF und BAYER dominieren die deutsche und die europäische chemische Industrie. Hinzu kommt ein mindestens ebenso großes Imperium von Beteiligungen und Zulieferfirmen.

    Keine Regierung, kein Politiker und keine Institution kommt an diesem Machtblock vorbei. Kritik an BAYER ist daher stets prinzipielle Kritik an multinationalen Konzernen im Allgemeinen und an der chemischen Industrie im Speziellen. Es gibt kein Gesetz, keine nationale oder internationale Instanz, die multinationale Konzerne wie BAYER wirksam kontrollieren oder umweltgefährdende bzw. gefährliche Produkte und Produktionsweisen verhindern könnte.

    Dabei sind die Gefahren für Mensch und Umwelt vielfältig: Schädigung der menschlichen Gesundheit, Aushöhlung demokratischer Rechte, Verseuchung der Umwelt, Verletzung von Menschenrechten, Ausbeutung der sog. Dritten Welt usw. und neuerdings die gentechnische Manipulation des pflanzlichen, tierischen und auch des menschlichen Lebens. Seit der größten Chemiekatastrophe in der bisherigen Menschheitsgeschichte in Bhopal/Indien wissen wir, dass die Gefahren der chemischen Großproduktion nur mit denen der Kernenergie vergleichbar sind. Die Gefahren der Gentechnik sind überhaupt nicht mehr kalkulierbar.

    In seiner weit in das 19. Jahrhundert zurückreichenden Geschichte verbinden sich nicht nur Produkte wie ASPIRIN mit BAYER. Der Konzern steht auch für chemischen Kampfstoffe, für “Medikamente” wie HEROIN (Markenzeichen von BAYER) und für zahllose Insekten- und Haushaltsgifte. Immer wieder arbeitet der Konzern im Interesse seiner Profite mit Diktatoren und Kriegsverbrechern zusammen. Die Liste reicht von Hitler bis Pinochet. BAYER-Chef Carl Duisberg propagierte bereits im Ersten Weltkrieg höchstpersönlich das Konzept der Zwangsarbeit, das später im konzerneigenen IG FARBEN-KZ Monowitz zum Massenmord pervertierte.

    Aufgrund tiefer Verstrickung in die Planung, Vorbereitung und Durchführung beider Weltkriege hat der Konzern große Schuld auf sich geladen. Gegen die globalen Gefahren und die scheinbare Allmacht des BAYER-Konzerns setzt die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN erfolgreich Aktion, Information und internationale Solidarität. Sie sieht sich in Tradition des Bürgerwiderstandes gegen BAYER – der sich bereits im Jahr 1870 in Wuppertal gegen BAYER zur Wehr setzte – und der zahllosen Menschen und Organisationen, die im Laufe der Jahrzehnte immer wieder gegen BAYER Front machten, um menschliche Arbeits- und Lebensbedingungen und die Sicherung intakter ökologischer Verhältnisse durchzusetzen.

    Die Stärke der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN resultiert aus der internationalen solidarischen Kooperation mit den unterschiedlichsten Initiativen von Betroffenen der Konzernpolitik, von Produkt-Geschädigten, ArbeiterInnenvertreterInnen, UmweltschützerInnen, NGOs und vielen mehr. Das Ziel der Coordination ist es, ihre Arbeit zu bündeln und auf das Ziel einer gesellschaftlichen, demokratischen Kontrolle des Konzerns hin zu arbeiten.

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