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Samstag, April 20, 2024
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    Ernüchterndes Fazit im Fall Oury Jalloh

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    Jetzt, über 15 Jahre nach dem Mord an Jalloh, in Zeiten von bundesweiten Protesten gegen Polizeigewalt, gipfelt der Fall in einem erneuten Staatsversagen. Lassen wir uns nichts vormachen: der Staat hat einen rassistischen Mord zu verantworten. – Ein Kommentar von Ricola Wirth

    Im Zuge der Black Lives Matter-Proteste gingen in Deutschland Tausende auf die Straße, um sich solidarisch zu zeigen und auf die allgegenwärtige Polizeigewalt auch hier aufmerksam zu machen.  
    Dass es in den deutschen Staatsapparaten ein massives Rassismus- und Gewaltproblem gibt, sollte uns nicht erst seit den Verstrickungen des Staates mit faschistischen Strukturen wie dem NSU oder dem Kreuz-Netzwerk bekannt sein. 
    Selbiges gilt für die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Polizeigewalt in Düsseldorf. Zwei Polizisten wurden gefilmt, als sie auf Kopf und Hals eines 15-jährigen Jungen knieten. Oder Frankfurt, wo Polizisten einen am Boden liegenden Mann aggressiv misshandelten. 

    Nein. Polizeigewalt hat in Deutschland eine traurige Kontinuität. 

    Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 morgens von Polizisten aufgegriffen. 
    Nachdem er sich angeblich weigerte, sich auszuweisen, zwangen die Beamten ihn in ihren Dienstwagen und brachten ihn auf das Polizeirevier. 
    Er verstarb wenig später an massivsten Verbrennungen in einer Dessauer Gefängniszelle – an Händen und Füßen gefesselt. Ihm soll es gelungen sein, – gefesselt – den feuerfesten Überzug der Matratze zu beschädigen, um sich dann mit einem Feuerzeug, das bei der vorherigen Durchsuchung seiner Kleidung nicht gefunden wurde, selbst in Brand zu setzen. 
    Die “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh”, diverse Menschenrechtsinitiativen und AktivistInnen haben berechtigte Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Geschichte. 
    Im Oktober 2019 belegte sogar ein forensisches Gutachten, das Jalloh vor seinem Tod auf dem Polizeirevier massiven Misshandlungen ausgesetzt war. Ein Sturz oder Selbstverschuldung werden ausgeschlossen. So erlitt er laut dem Frankfurter Professor Dr. Bodelle “Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie einen Bruch der 11. Rippe rechtsseitig”. 
    Rechtlich hat sich durch dieses Gutachten allerdings nichts geändert. Im Gegenteil, das OLG Naumburg ließ das Gutachten im Verfahren um den Mord nicht einmal zu.
    Jetzt, über 15 Jahre nach dem Mord an Jalloh, in Zeiten von bundesweiten Protesten gegen Polizeigewalt, gipfelt der Fall in einem erneuten Staatsversagen: 2018 gab die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grüne die Weisung aus, den Fall erneut aufzuarbeiten. Jedoch nicht in einem, wie von der Linken gefordert, öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss sondern mit unterstützenden “Beratern”. 
    Diese zwei Sonderermittler postulierten nach acht Monaten Akteneinsicht: die Festnahme und die Gewahrsamnahme Jallohs waren rechtswidrig, da seine Identität nicht ungeklärt war.

    Lob für das Innenministerium

    Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei allerdings “nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig”. Sogar die Asservate seien richtig gelagert gewesen. 
    Man lobt das Innenministerium Sachsen-Anhalt: “Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.”
    Nur halt der Tod an Jalloh, der hätte nicht sein müssen, denn eigentlich hätte man Ihn gar nicht erst in Gewahrsam nehmen dürfen. “Eigentlich”. Auch, dass Informationen innerhalb des Landtags verschwiegen oder fehlerhaft weitergeleitet wurden, bleibt zweitrangig. 
    Und dass Justiz-Staatssekretär Hubert Böning die Staatsanwaltschaft um Tipps für die weitere “strategische Ausrichtung” in dem Verfahren bat, erst recht. Der Eindruck, dass die Regierung hier versucht, einen gewissen Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen, kommt nicht von ungefähr. 
    Mit dem nun bekannt gewordenen Sonderbericht stellen sich der deutsche Staat und seine PolizeibeamtInnen einmal mehr einen Freifahrtsschein aus. Der strukturell herrschende Rassismus in Judikative und Exekutive wird nachsichtig hingenommen, solange man bereit ist, auch nur ein wenig Selbstkritik zu üben. 
    Lassen wir uns nichts vormachen! In diesem Fall wurde nichts “rechtlich richtig” gemacht und es wurde nichts aufgearbeitet. Hier wurde ein rassistischer Mord begangen, und erst private Initiativen haben erste Schritte gemacht, ihn aufzuklären. Es ist zu bezweifeln, dass dies der nun folgende Parlamentarischen Untersuchungsausschuss kitten wird. 

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