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Donnerstag, April 25, 2024
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    Kliniken versuchen, vereinbarte Sonderzahlungen für PflegerInnen zu unterschlagen

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    Zu Beginn der Covid-Pandemie gab es zwei Berufsgruppen, die besondere Solidarität der Bevölkerung genossen: KassiererInnen und KrankenpflegerInnen. Die KrankenpflegerInnen genossen hierbei nicht nur die Solidarität der Bevölkerung, sondern auch die Politik wollte sich dankbar für deren unermüdlichen Einsatz zeigen. So sollten die KrankenpflegerInnen 1.500 Euro Sonderprämie erhalten. Oftmals werden diese Sonderprämien jedoch nicht ausgezahlt. – Ein Beispiel aus Sachsen. 

    Der Bundestag und der Bundesrat haben eine Sonderprämie für alle KrankenpflegerInnen beschlossen. Diese Sonderprämie wird bis zu einer Höhe von 1.000 Euro vom Bund gestellt. Die Bundesländer und der Kliniken können diesen Bonus auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Diese Prämie sollte im Juli ausgezahlt werden.

    Vereinbarung nur teilweise eingehalten

    Perspektive erhielt dazu eine Nachricht mit einen aktuellen Bericht zur Auszahlung von einem Krankenpfleger, der in der Notfallaufnahme arbeitet. Demnach sollten hier nur alle diejenigen KrankenpflegerInnen eine Sonderzahlung bekommen, die tatsächlich Covid-PatientInnen pflegen. Dazu sollten jeweils 100 Euro monatlich extra ausgezahlt werden. Die 100 Euro sollten dabei nur denen zugute kommen, die tatsächlich im direkten Kontakt mit den Covid-Erkrankten arbeiteten. Egal, ob die pflegende Person nur drei Tage im Monat oder den ganzen Monat mit den PatientInnen zusammenarbeitete: die gesonderte Sonderzahlung sollte keinen benachteiligen.

    Wie der Krankenpfleger Perspektive erläutert, versucht nun seine Klinik, „immer mal“ einen Monat zu unterschlagen. Das ist den ArbeiterInnen nur aufgefallen, weil sie selbst begonnen haben, ihre Lohnabrechnungen zu überprüfen. Einen anderen Weg, die vereinbarte Sonderzahlung zu erhalten, gibt es nicht. Als die KrankenpflegerInnen die Klinik darauf aufmerksam machten, entschuldigte sie sich damit, dass es ihnen „durch die Lappen gegangen“ sei.

    Vertrauen zum Arbeitgeber gebrochen

    Die betroffenen KrankenpflegerInnen können ihrem Arbeitergeber jedoch nicht so recht glauben. Zum einen liegt das daran, dass es sich in der Klinik nur um eine Handvoll Leute handelt, die diese Sonderauszahlung hätte erreichen sollen. Auf der anderen Seite waren das so außergewöhnliche Zustände, dass die Klinik definitiv die Leute „auf dem Schirm hatte“, die mit Covid-PatientInnen arbeiteten. Außerdem werden solche gesonderten Schichten immer direkt von den Leitungspositionen an die Abrechnung und sogar den Vorstand weitergegeben. Das ist tägliche Routine.

    Besonders vertrauensschädigend empfinden die ArbeiterInnen den Fall einer Kollegin, die insgesamt nur zwei bis drei Tage auf der Intensivstation arbeitete. Allerdings arbeitete sie mit einem Patienten zusammen, dem eine so hohe Viruslast nachgewiesen wurde, dass er in einem speziellen Raum behandelt werden musste. Danach mussten die Kollegin und die Ärztin vorsorglich in eine zweiwöchige Quarantäne, da die besagte Ansteckungsgefahr zu risikant war, um ein normales Weiterarbeiten zu ermöglichen. Dieser Kollegin fehlten auch die 100 Euro Sonderzahlung. Als sie bei der Abrechnungsstelle nachfragte, erhielt sie die Aussage, dass sie zu wenig im Gefahrenbereich gearbeitet habe, um die Sonderzahlung zu erhalten.

    Manche privaten Krankenhäuser scheinen so zu versuchen, ihre marktwirtschaftlichen Belange durchzusetzen, und setzen hierbei sogar das Vertrauen ihrer Angestellten aufs Spiel. Vereinbarungen werden nicht eingehalten, was wiederum die Arbeitsmoral senkt.

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