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Dienstag, April 23, 2024
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    KurzarbeiterInnengeld diskriminiert Frauen

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    Das KurzarbeiterInnengeld wurde bis 2021 verlängert. Dabei hat die Regierung versäumt zu korrigieren, dass die Lohnersatzleistung systematisch die Lohndiskriminierung von Frauen reproduziert.

    Das KurzarbeiterInnengeld wird auf Grundlage des Nettolohns berechnet. In Deutschland ist das sogenannte “Ehegattensplitting” üblich: Das Gesamteinkommen wird halbiert, die Einkommenssteuer für diese Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Je nachdem, wie groß die Lohnunterschiede der PartnerInnen sind, können Steuerklassen unterschiedlich günstig aufgeteilt werden.

    Das Modell des männlichen Alleinverdieners und der weiblichen Dazu-Verdienerin oder Hausfrau wird staatlich subventioniert. Die Folge: Frauen verdienen weniger, meist in Teilzeit.

    Erhebliche finanzielle Nachteile

    Unter den Personen, deren KurzarbeiterInnengeld anhand der Steuerklasse V berechnet wird, machen Frauen 97 Prozent aus. Fast umgekehrt in der Steuerklasse III, dort machen Männer 75 Prozent der Beziehenden aus.

    Dass dieser Umstand zahlreiche Frauen finanziell erheblich schlechter stellt, zeigt der deutsche Juristinnenbund (djb) an einem Zahlenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.700 Euro und 60 Prozent Lohnersatz beläuft sich der Unterschied auf 200 Euro. Je höher der Bruttolohn, desto größer ist folglich der Unterschied: Bei 3.300 Euro Brutto gibt es einen Unterschied von 400 Euro je nach dem, welche Steuerklasse der Berechnung zugrunde liegt.

    Berechnung anhand der Steuerklasse IV!

    Deswegen fordert der djb kurzfristig die generelle Berechnung anhand der Lohnsteuerklasse IV. Langfristig fordern sie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V, die als diskriminierende “Hausfrauenklasse” dient.

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