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Samstag, April 27, 2024
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    #GegenKamerapflicht: Studierende der Uni Wuppertal wehren sich gegen die Kamerapflicht

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    Das Digitalsemester wurde dieses Jahr eher schlecht als recht über die Bühne gebracht. Neben der mangelhaften Qualität der Lehre gibt es aber für viele Studierende auch Probleme mit Kamerapflichten in ihren Veranstaltungen. Aktuell werden unter dem #GegenKamerapflicht negative Erfahrungen mit der Kamerapflicht gepostet.

    Die zweite Welle trifft auch die Universitäten mit aller Wucht. An der Uni Wuppertal wurde für das laufende Semester das Konzept eines „Hybridsemesters“ entworfen. Es sollten einige Veranstaltungen auch in Präsenz stattfinden. Gerade solche, die sich an Erstsemester richten oder Veranstaltungen mit hohem Praxisanteil.

    Daraus wurde nun wegen des sprunghaften Anstiegs der Infektionszahlen nichts. Die Lehre findet nun wieder in den allermeisten Fällen online über die Plattform “Zoom” statt. Dabei verlangen einige Dozent:innen, dass die Studierenden ihre Kamera während der Veranstaltung einschalten.

    Kamerapflicht aus vielen Gründen ein Problem

    Vielen Studierenden ist es unangenehm, ihren Professor:innen und somit Autoritätspersonen ihr privates Zuhause zu zeigen. In der Regel haben sie nicht die Möglichkeit, sich dazu in ein Extra-Arbeitszimmer zu setzen. Es gibt ihnen das Gefühl, dass lehrende Personen stark in ihre Privatsphäre eindringen.

    Ein zweites Problem ergibt sich daraus, dass es auch Studierende gibt, die überhaupt keine Kamera besitzen. Vielen ist das nicht klar, aber besonders ältere Geräte oder Desktop-PCs haben häufig keine Kamera. Dann wären Studierende gezwungen, sich eine neue Kamera zuzulegen.

    Bei dieser Aufforderung sollte man sich vor Augen halten, dass rund 60% aller Student:innen neben dem Studium arbeiten gehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Viele von ihnen haben eben genau diese Jobs, die sich häufig in der Gastronomie befinden oder auf Honorarbasis stattfinden, gerade verloren. Für sie ist es nicht ohne Weiteres möglich, eine neue Anschaffung zu machen.

    Drittens ist das Ganze auch aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch. Viele Menschen haben bereits vor Jahren kleine Zettel vor ihre Webcams geklebt, als bekannt wurde, dass es immer mehr Spyware im Netz gibt, die es einem ermöglicht, durch die Kamera zu filmen, ohne dass man es bemerkt. Vielgenutzte Plattformen wie Zoom nutzen ausländische Server. Im Juli diesen Jahres kippte der Europäische Gerichtshof EuGH das EU-US-Datenschutzschild “Privacy Shield”. Seitdem fehlt eine Rechtsgrundlage, die aber nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO bei Datentransfer ins nicht-EU-Ausland nötig wäre.

    Eine Kamerapflicht ist rechtlich nicht haltbar

    In Deutschland gibt es das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Datenschutzgrundrecht. Es bezeichnet das Recht der/s Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen, das schließt auch Ton- bzw. Audioaufnahmen mit ein.

    Demnach kann man Studierende nicht zwingen, Audio- oder Videoaufnahmen von sich zu machen bzw. sie für einen Videoanruf freizuschalten. Zu sagen, dass Studierende sonst nicht zum Kurs zugelassen werden, ist also nicht legal. Schalten die Studierenden dann aber ihren Ton oder Video frei, haben sie automatisch zugestimmt und dies aus rechtlicher Sicht „selbstbestimmt“ getan.

    Dabei sollte man beachten, dass Lehrende für Studierende immer noch eine Art Autorität darstellen. Viele haben nicht nur eine Veranstaltung bei einer Person, sondern mehrere. Sie haben Angst, dass, wenn sie ihre Kamera jetzt nicht freischalten, wie es die Lehrperson verlangt, es zu einem Nachteil in ihrem Studium führen könnte. Von einer freiwilligen Entscheidung kann daher nur bedingt die Rede sein.

    Viele Beschwerden aus der Studierendenschaft der Uni Wuppertal

    Das Studierenden Kollektiv Wuppertal (Facebook | Instagram) hat bereits im Frühjahr zu dem Thema gearbeitet. Wir haben uns noch einmal mit ihnen in Kontakt gesetzt, um über die aktuelle Lage in den Lehrveranstaltungen einen Überblick zu bekommen.

    Im Sommer hatte sich in manchen Kursen die Situation gebessert, doch im laufenden Semester ist das Problem wieder aufgekommen. Daher fordert das Studierenden Kollektiv, dass das Rektorat der Uni in einer Hausmitteilung alle Lehrenden davon in Kenntnis setzen soll, dass es keine Kamerapflicht in den Veranstaltungen geben darf.

    Oft wird die Kamerapflicht nicht offiziell verhängt, sondern informell vorausgesetzt, wodurch Studierende, die keine Kamera haben oder diese nicht einschalten, schlechtere Noten befürchten.

    Es gab Fälle, in denen Studierende der Universität Wuppertal solche negativen Konsequenzen gefürchtet haben. Auf eine Beschwerde des Studierenden Kollektivs gab es weder von Seiten der Universität und dem Rektorat, noch vom AStA eine Reaktion.

    #GegenKamerapflicht

    In den sozialen Medien finden sich nun unter #GegenKamerapflicht Erfahrungen mit Zitaten von Studierenden, die schon Probleme wegen einer inoffiziellen Kamerapflicht hatten.

    So berichtet beispielsweise eine Studierende der Erziehungswissenschaften, dass sie nicht länger am Kurs teilnehmen durfte, weil sie ihre Kamera nicht eingeschaltet hatte: “Weil ich nach mehrfacher Aufforderung meine Kamera nicht eingeschaltet habe, wurde ich von meinem Dozenten aus dem Meeting entfernt. Wir müssen uns dagegen wehren, die Kamera aus der Angst oder dem Zwang heraus zu aktivieren.”

    Das Studierenden Kollektiv bietet allen Studierenden an, dass sie sich an das Kollektiv  wenden und ihre Beschwerden in anonymisierter Form hochladen können, um so eine Öffentlichkeit für das Problem zu schaffen. Auch wenn es sich für einzelne Studierende so anfühlt, sind sie bei weitem nicht alleine mit dem Problem.

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