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Freitag, April 26, 2024
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    Whistleblower Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden

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    Julian Assange enthüllte amerikanische Kriegsverbrechen und Korruption und wird dafür von den USA gejagt. Seit April 2019 ist er im Vereinten Königreich in einem IRA-Isolationsgefängnis inhaftiert, nun hat eine Richterin seine Auslieferung an die USA verhindert. Deren Gefängnissystem sei zu inhuman, eine Abschiebung dorthin zu „unterdrückerisch“.

    Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert, wo er wegen Spionage und Hackerangriffen auf Regierungscomputer angeklagt ist. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. 2010 und 2011 waren hunderttausende Dokumente und Videos über amerikanische Kriegsverbrechen im Irak und Afghanistan geleakt worden, Assange wird damit in Verbindung gebracht.

    Die Entscheidung traf gestern der Westminster Magistrates’ Court in London. Er ist in etwa mit einem Amtsgericht in Deutschland, also der ersten juristischen Instanz vergleichbar.

    Bei der Begründung ließ die Richterin die Argumente von Assanges Anwält:innen, dieser habe journalistische Arbeit geleistet, nicht gelten. Sie wandte sich jedoch den Beweisen von medizinischen Experten über Assanges prekäre psychische Gesundheit zu und erklärte, sie habe den „Gesamteindruck von einem depressiven und manchmal verzweifelten Mann, der wirklich Angst vor seiner Zukunft hat. Ich finde, dass der psychische Zustand von Herrn Assange so ist, dass es unterdrückerisch wäre, ihn an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern “.

    Der Journalist Glenn Greenwald, der bei vielen Veröffentlichungen mit Assange zusammengearbeitet hat, kommentierte das Urteil auf Twitter:

    „Dies war kein Sieg für die Pressefreiheit. Ganz im Gegenteil: Die Richterin machte deutlich, dass es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von 2010 Gründe gibt, Assange strafrechtlich zu verfolgen. Es war stattdessen eine Anklage gegen das wahnsinnig unterdrückende US-Gefängnissystem“

    Zu den Unterschieden zwischen dem britischen und dem US-amerikanischen Gefängnissystem erklärte die Richterin, dass Assange in dem aktuellen Hochsicherheitsgefängnis HMP Belmarsh durch seinen psychisch labilen Zustand die Möglichkeit habe, der relativen Isolation zu entkommen, Freunde und Familie zu sehen, sowie eine Suizid-Hotline der Samariter anrufen zu können. All dies würde ihm in den USA verwehrt werden.

    Besser in Belmarsh?

    Dabei war in der Vergangenheit auch das britische Gefängnis, das für die Gefangenschaft von Kämpfern der Irish Republican Army (IRA) gebaut wurde, in die Kritik geraten.

    Der Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats zum Thema Folter, Nils Melzer, der Assange zusammen mit zwei medizinischen Experten im Hochsicherheitsgefängnis HMP Belmarsh besucht hatte, gab am 31. Mai 2019 eine Erklärung heraus, in der er ein sofortiges Ende der „kollektiven Verfolgung“ von Assange forderte und den USA und ihren Verbündeten „psychologische Folter“ vorwarf.

    Assange würden nur zwei Besuche pro Monat erlaubt, seine Telefonkontakte seien stark eingeschränkt und er habe keinen Zugang zum Internet, zu einem Computer oder einer Bücherei – obwohl er dies bräuchte, um seine Verteidigung vorzubereiten. Erst mit Verschlechterung seines Gesundheitszustands hätten sich die Haftbedingungen leicht gebessert.

    Anwälte der US-Behörden leiten bereits Berufung gegen das Urteil ein. Am Mittwoch wird über einen Antrag auf Freilassung Assanges auf Kaution entschieden. Eine Zustimmung dazu ist unwahrscheinlich.

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