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Samstag, Juli 27, 2024
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    Gelder für “Bildung und Teilhabe” kommen kaum bei den berechtigten Kindern an

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    Kinder aus finanziell schwachen Familien haben das Recht, Leistungen für “Bildung und Teilhabe” (BuT) zu erhalten. Diese Mittel erreichen die berechtigten Kinder jedoch nur so selten, dass Expert:innen schlussfolgern: Das Antragssystem ist darauf ausgelegt, dass nur ein Bruchteil der Kinder und Jugendlichen zu seinem Recht kommt.

    Die Regelsätze der meisten Transferleistungen, wie etwa Hartz IV, Asylbewerber:innengeld oder Erwerbsminderungsrenten, sind nicht ausreichend, um Erwachsenen und Kindern gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. In wenigen europäischen Ländern wird Armut so sehr vererbt wie in Deutschland: Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sind hier bei uns ganz wesentlich von der finanziellen Situation der Eltern abhängig.

    Deswegen können Familien seit August 2013 für ihre Kinder Gelder für “Bildung und Teilhabe” (BuT) beantragen. Diese Gelder können etwa Schulausflüge, Lernmaterial, eine Vereinsmitgliedschaft oder auch Nachhilfe finanzieren. Gerade in der Pandemie, in welcher der Bildungsauftrag zusätzlich in die Familien ausgelagert wurde, war der Bedarf an Nachhilfe groß. Das spiegelt sich jedoch nicht in der Auszahlung der BuT-Gelder wieder: Gerade einmal 55 Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen haben Mittel aus dem BuT-Paket erhalten.

    Für das vergangene Jahr stellt die Bundesagentur für Arbeit zum ersten Mal die Anteile an Bewilligungen unter Hartz-IV Empfänger:innen vor: Nachhilfe erhielten lediglich 11,1 Prozent der Kinder, die durch den ALG-II-Bezug ihrer Eltern dazu berechtigt wären. Gelder für “soziale und kulturelle Teilhabe” haben 14,7 Prozent der Kinder erhalten.

    Geringe Inanspruchnahme kalkuliert?

    Stefan Sell, Professor für Sozialwissenschaften in Koblenz, wirft der Bundesregierung vor, dass hinter der geringen Inanspruchnahme Kalkül stecke: “Das komplexe System ist letztendlich nur erklärbar mit der Zielsetzung, die Inanspruchnahme dieser Rechtsanspruchsleistungen einzudampfen und darüber Geld einzusparen”.

    Das funktioniere unter anderem dadurch, dass die entsprechenden Behörden die Familien überhaupt nicht darüber informierten, dass sie anspruchsberechtigt sind. Dies ergab eine Recherche des investigativen Magazins Monitor. Die Bundesregierung verwies hingegen auf die Verantwortlichkeit der Kommunen.

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