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Stellenabbau bei Meyer Werft – rechtswidrige Abstimmung unter Beschäftigten?

Die „Meyer Werft“ will hunderte, wenn nicht tausend Stellen abbauen. Im Streit um die Zukunft der Werft sollte die Belegschaft selbst zwischen zwei Übeln abstimmen. Die Gewerkschaft hält das Vorgehen der Werft für rechtswidrig.

Die Meyer Werft GmbH & Co. KG in Papenburg hatte den Mitarbeiter:innen zwei Optionen zur Abstimmung gegeben: Entweder 660 Stellen würden abgebaut oder mehr als 1.100 Arbeitsplätze. 93 Prozent der Arbeiter:innen stimmten für die Variante ab, bei der „nur“ 660 Stellen gestrichen würden. Diese der beiden Varianten, die die Geschäftsführung entworfen hatte, bedeutet für alle bleibenden Arbeiter:innen mindesten 200 unbezahlte Überstunden jährlich.

Gewerkschaft übergangen

Sowohl Betriebsrat als auch die Gewerkschaft IG Metall fechten dieses Vorgehen an. Ihrerseits hatte es den Vorschlag gegeben, die Stammbelegschaft zu erhalten und Werksvertrag-Beschäftigte an der Werft zu reduzieren. Die Unternehmensführung erklärte alle Verhandlungen für gescheitert, die Arbeiter:innenvertretung sähe nicht die wirtschaftliche Not des Unternehmens.

Während die Gewerkschaft bislang weiterhin zu Verhandlungen bereit ist, ruft der Betriebsrat nun eine Betriebsversammlung ein. Das Unternehmen habe mit der Abstimmung „den Weg der Demokratie verlassen“, so Betriebsratsvorsitzender Bloem.

 

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