Eine krisenbedingte Pleitewelle von Unternehmen lässt weiter auf sich warten. Die Zahl der angemeldeten Unternehmensinsolvenzen liegt rund ein Drittel unter dem Stand von August 2019. Dafür explodieren die Privatinsolvenzen – sie haben sich innerhalb nur eines Jahres verdoppelt.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5.779 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag – das war eine Zunahme um 217,7% gegenüber August 2020.
Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren.
Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber August 2019 – also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland – stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 dennoch um 10,3%. Damit sind auch statistisch „bereinigt“ die Privatinsolvenzen in der Wirtschaftskrise gestiegen.
Pleitewelle lässt auf sich warten
Eine Pleitewelle von Unternehmen bleibt hingegen weiterhin aus. Im August 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.029 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) 2,1% weniger als im August 2020. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach dem Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie z.B. der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, fort. Im Vergleich zum August 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2021 um 36,7% niedriger.
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war, um Pleitewellen zu verhindern. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich vorgesehen. In den Zahlen für August 2021 ist – unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, die bis zu einem Jahr dauern können – weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.