Im Zusammenhang mit den Täter-Netzwerken zu sexualisierter Gewalt in und um Bergisch Gladbach wurde 2019 die „Ermittlungsgruppe Berg“ ins Leben gerufen. Insgesamt ermittelte sie 429 Beschuldigte. Noch offene Spuren übernehmen nun andere Kommissariate. Was das für die Betroffenen bedeutet, ist noch unklar.
Die Ermittlungsgruppe Berg zieht nach rund zwei Jahren Bilanz zu dem sogenannten „Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach“. In und um die nordrhein-westfälische Stadt deckten die Ermittler:innen Netzwerke von Straftätern sexualisierter Gewalt an Kindern auf. Bisher konnten die Ermittler:innen 439 Tatverdächtige identifizieren.
Von diesen 429 wurden 27 Tatverdächtige festgenommen, bislang haben Gerichte in 13 Fällen mehr als 80 Jahre Haft verhängt. Allein in NRW sitzen zum aktuellen Zeitpunkt 7 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Noch sind einige Spuren offen, in denen kein „Gefahrenüberhang“ erkennbar ist. Das bedeutet, dass die Verdächtigen sich womöglich schuldig gemacht haben, Aufnahmen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu besitzen, jedoch keine Anzeichen erkennbar sind, dass sie unmittelbare Gewalt ausübten.
Der alleinige Besitz von solchen Gewaltaufnahmen kann ebenfalls mit Haftstrafen geahndet werden, häufiger verhängten Gerichte in solchen Fällen jedoch Geldstrafen. Seit einer Gesetzesreform im Januar 2022 gelten auch Verbreitung, Besitz und Beschaffung als Verbrechen, die mit einer Haftstrafe zu belegen sind.
Wer in Delikten der sexualisierten Gewalt gegen Kinder schuldig gesprochen wird („Kindesmissbrauch“), dem droht seit Jahresbeginn eine Haftstrafe zwischen 1 und 15 Jahren. Das macht die o.g. Veränderung im Strafrecht möglich, die allerdings erst zum 1. Januar 2022 vollumfänglich wirksam wurde. Die Fälle im Zusammenhang mit der Ermittlungsgruppe Berg werden also nach dem alten Strafmaß von 6 Monaten bis hin zu 10Jahren verurteilt.
Während der Ermittlungen konnten Kinder auch unmittelbar aus gewaltvollen Systemen in Obhut genommen werden. Beratungsstellen und Betroffenenräte setzen sich weiterhin dafür ein, die Unterstützungssysteme für Opfer an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Nur ein kleiner Teil der Betroffenen kann die Rechte, die ihnen zustehen, geltend machen, da vielen die Zugangswege fehlen.