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Mittwoch, Mai 1, 2024
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    Grünes Licht für Teslas Gigafactory trotz Gerichtsurteils gegen Wasserförderung

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    Teslas Gigafactory hat zwei Jahre nach Baubeginn alle Genehmigungen erhalten. Zuvor hatte Elon Musk mit dem Baubeginn Fakten geschaffen. Doch der Streit um die Wasserversorgung und die Folgen für Mensch und Umwelt ist damit noch nicht beiseite gelegt.

    Dreistigkeit siegt – zumindest im Fall von Elon Musks Gigafactory in Grünheide. Vor rund zwei Jahren hatte Tesla begonnen, die erste europäische Werkstätte bei Berlin zu errichten – ohne eine Genehmigung. Nun erteilte das Land die Genehmigung, Tesla darf nach Erfüllung einiger Auflagen mit der Produktion beginnen. Das Unternehmen gibt bekannt, dass das in rund zwei Wochen der Fall sein soll.

    Nach einem langen Verfahren erteilte das Landesamt für Umwelt nun die letzte, endgültige Genehmigung für den Bau. Dabei ist die Wasserversorgung mit all ihren Folgen für Menschen und Umwelt weiterhin noch ungeklärt. Eigentlich sollte die Produktionsstätte einen Versorgungsvertrag mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner erhalten. Ein Verwaltungsgericht erklärte jedoch die zusätzliche Entnahme von 3,759 Millionen Kubikmeter im Jahr für rechtswidrig. Damit gab das Gericht den Umweltschützer:innen, die zuvor geklagt hatten, recht.

    Als Grund für die Entscheidung des Gerichts nannte der Vorsitzende Richter eine mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Landesamt für Umwelt habe die öffentliche Meinung nicht in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Für den Versorgungsdienstleister bedeutet das, im Zweifel den Vertrag mit Tesla aufzukündigen. Denn ohne die zusätzliche Entnahme würde die Versorgungsmenge für die Bürger:innen im Kreis ausreichen.

    Das Versorgungsunternehmen will nun jedoch ein Schlupfloch nutzen, um die Bedenken von NABU und Grüne Liga zu umgehen: Das Landesumweltamt könnte eine Duldung aussprechen, mit der weiter Wasser gefördert werden könnte. So könnte die Förderung weiterlaufen, während das Amt die Öffentlichkeitsbeteiligung nachholt.

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