`
Donnerstag, März 28, 2024
More

    1,5 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf

    Teilen

    Fehlende Bildungschancen, Kinderarmut, zu wenig Mitbestimmung – Unicef kritisiert die Lage der Heranwachsenden in Deutschland. Eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist weiterhin umstritten.

    Vor 30 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Zu diesem Jubiläum zieht das UN-Hilfswerk Unicef ein kritisches Resümee. Es wertet die Entwicklung der vergangenen Jahre aus und kritisiert vor allem die fehlende Mitbestimmung und die Kinderarmut.

    “Schwerwiegend wirken sich insbesondere Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Gewalt auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus”, so Unicef.

    Etwa 1,48 Millionen Kinder in Deutschland wachsen laut Unicef in sogenannter relativer Armut auf. Das bedeutet, dass sie bzw. ihre Eltern im Vergleich zum Durchschnitt der Gesellschaft erheblich weniger Geld zur Verfügung haben. Damit gehen eine schlechte gesundheitliche Versorgung, fehlende kulturelle Teilhabe und niedrigere Bildungsabschlüsse einher. Bestimmte Gruppen wie die Kinder von alleinerziehenden Elternteilen und migrantische Kinder haben hierbei weiterhin ein stark erhöhtes Armutsgefährdungsrisiko. Durch die anhaltenden Preissteigerungen dürfte die Anzahl der Kinder, die in Armut leben müssen, in den kommenden Jahren stark ansteigen.

    Eine der Kernforderungen von Unicef ist auch die Mitbestimmung von Kindern. Sie sollen als Expert:innen für ihre Belange gelten. Ebenso ist die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz eine Kernforderung.

    Aufnahme ins Grundgesetz umstritten

    Unicef kritisiert, dass selbst nach 30 Jahren die Kinderrechte nicht in das Grundgesetz mit aufgenommen worden sind. Dabei ist nicht klar, ob sich die Aufnahme in das Grundgesetz auf die Lebensrealität der Kinder in Deutschland überhaupt auswirken würde. Aktuell steht die behördliche Praxis Deutschlands in vielen Punkten in Konflikt zu den in der UN-Kinderrechtskonvention erklärten Rechten.

    So machen etwa Artikel 9: „Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang“ und Artikel 10: „Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte“ das Recht auf Familienzusammenführung stark und könnten somit in Widerspruch zur Praxis behördlich angeordneter Abschiebungen geraten.

    Auch in Bezug auf Artikel 27: „Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt“ und Artikel 28: „Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung“ müsste noch einiges getan werden. Die beiden Artikel fordern einen angemessenen Lebensstandard für alle Kinder, was allerdings nicht mit der erwähnten Kinderarmut in Einklang zu bringen ist. Letzterer sichert ein Recht auf Berufsausbildung zu, was es in der Form in Deutschland nicht gibt.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News