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Dienstag, Oktober 8, 2024
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    Brasilien: Sklavenarbeitsähnliche Zwangsarbeit bei BASF-Lieferkette

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    82 Arbeiter:innen wurden aus menschenunwürdigen Bedingungen befreit. Brasiliens Arbeitsministerium benennt BASF als „tatsächlichen Arbeitgeber“.

    Laut dem Bericht der Kooperation Brasilien e.V. wurden 82 Arbeiter:innen – darunter 11 Minderjährige – am 11. März von zwei reisanbauenden Fazendas (portugiesisch: Farm) im südbrasilianischen Bundestaat Rio Grande do Sul den zuständigen Behörden zufolge aus menschenunwürdigen Zwangsarbeitsverhältnissen befreit.

    Ohnmachtsanfälle, verdorbenes Essen und Argrar-Gifte ohne angemessene Schutzkleidung

    Während Ihrer Arbeit auf den Feldern erlitten die Arbeiter:innen immer wieder Ohnmachtsanfälle infolge von Flüssigkeits- und Nahrungsmangels. Für den ausgefallenen Zeitraum wurde kein Lohn ausgezahlt. Es gab keinen angemessenen Ort, um Lebensmittel zu lagern, sodass sie schnell verdarben. Agrargifte mussten teilweise ohne angemessene Schutzkleidung ausgesprüht werden. Die Arbeitsbedingungen wurden von den Behörden als menschenunwürdig bezeichnet.

    Deutsches Chemie Unternehmen BASF war „tatsächlicher Arbeitgeber“

    Das zuständige brasilianische Ministerium für Arbeit und Beschäftigung MTE benannte mittlerweile auch das deutsche Chemieunternehmen BASF als „tatsächlichen Arbeitgeber“ der befreiten Arbeiter:innen. Ermittlungen der zuständigen Behörde zufolge war das Unternehmen nicht nur bloßer Abnehmer des Reissaatguts, sondern hatte „die absolute Kontrolle und das Management über alles, was auf der Plantage geschah, einschließlich der Ausbildung und des Einsatzes der geretteten Arbeiter.“

    Konsequenzen für BASF in Deutschland?

    Brasilianische Behörden und Gerichte beschäftigen sich bereits mit dem Fall und der Verstrickung der BASF. Hier in Deutschland trat mit Beginn 2023 ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) in Kraft, das Unternehmen – mit Sitz in Deutschland – dazu verpflichtet, in Ihren Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten.

    Bei dem Gesetz ist allerdings auch Fakt, dass abgesehen davon, ob es Konsequenzen für BASF gibt, Unternehmen von der zuständigen Behörde – dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – lediglich mit Bußgeldern belegt werden können. Eine zivilrechtliche Haftungsregel enthält das Gesetz nicht. So sind die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen so gut wie chancenlos, deutsche Unternehmen hier vor einem Zivilgericht zur Verantwortung zu ziehen und Entschädigung einzufordern.

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