Die Expert:innenkommission zum Wahlrecht empfiehlt dem Bundestag, die Wahlperiode auf 5 Jahre zu verlängern. Es solle mehr „Stabilität“ her und „gerade in Krisenzeiten bräuchte es Ruhe“.
Der Bundestag hatte am 16. März 2022 beschlossen, eine Wahlrechtskommission einzusetzen. Dieses Gremium berät über diejenigen Fragen im Wahlrecht, die vom Bundestag in Angriff genommen werden sollen. Sie setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen und ihren Sachverständigen zusammen. Nach ihrer Beratung legt sie dem Bundestag dann einen Abschlussbericht mit Empfehlungen und Vorschlägen vor.
Diese sind nicht bindend, und die Wahlrechtskommission ist auch nur ein Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Allerdings ist das Abstimmungsverhalten der Vertreter:innen der Fraktionen ein guter Indikator für die Abstimmungen im Bundestag.
Ergebnisse der Kommission
Und abgestimmt hat die Kommission dann auch am vergangenen Donnerstag. Auch nach einem Jahr Beratungszeit konnte sie keine klare Einigung finden bei den Fragen, ob das Wahlalter auf 16 reduziert werden soll oder wie man mehr Frauen in den Bundestag bekommt. Allerdings gab es eine überwiegende Mehrheit für die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre.
Das stärkste Argument für diese Verlängerung, so Ansgar Heveling von der CDU/CSU, sei die Möglichkeit, kontinuierlicher und stabiler zu regieren. Ein Kommentator bei Zeit ONLINE fügt hinzu, dass es gerade in Krisenzeiten Ruhe bräuchte. Die Herrschenden sollen nicht übermäßig viel vom lästigen Wahlkampf oder der Regierungsbildung abgelenkt werden, könnten böse Zungen sagen.
Kritische Stimmen
Selbst in der Kommission gab es, neben der AfD, Widerstand von zwei Sachverständigen, die gegen diese Empfehlung stimmten. Mehr Demokratie e.V. rechnet z.B. vor, dass alle Bürger:innen so durchschnittlich 3 Bundestagswahlen weniger in ihrem Leben miterleben würden, „genaugenommen bedeutet es 20% weniger Demokratie“.
„Mit einer fünfjährigen Wahlperiode wäre die demokratische Legitimation trotzdem hinreichend gewährleistet“, erwiderte Konstantin Kuhle von der FDP. Eine demokratische Legitimation, die den positiven „Nebeneffekt“ hätte, dass den Parlamentarier:innen auch ein Jahr üppige Bundestagsdiät mehr sicher wäre.
Es bleibt unterdessen sowieso fraglich, ob eine Demokratie, in der Korruption als „Lobbyismus“ abgetan werden kann, oder in der nur alle 4 Jahre Politiker:innen ins Amt gehoben werden, die dann kein einziges ihrer Versprechen halten müssen, eine wirkliche „demokratische Legitimation“ hat.