Bisher ist es in England und Wales möglich, Mieter:innen ohne Angabe eines Grundes zu kündigen und sie räumen zu lassen. Mieter:innen leben unter der dauerhaften Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Seit Jahren protestieren Mieter:innenorganisationen dagegen. Nun zahlt sich der WIderstand aus: die konservativen Tories geben nach und wollen ein neues Gesetz erlassen. Doch vielen geht das nicht weit genug.
Seit den 1980er erlaubt der Artikel 21 des Mietrechts Vermieter:innen und Mietkonzernen in England und Wales, ihre Mieter:innen ohne Angaben eines triftigen Grundes den Mietvertrag aufzukündigen und zwangsräumen zu lassen. Mieter:innen kritisieren, dass dies im Grunde das Mietrecht der Willkür der Vermieter:innen überlässt. In der Praxis wurde das Gesetz ebenfalls oft angewendet, um Menschen, die sich beispielsweise über Schimmel oder fehlende Sanierungsmaßnahmen beschwerten, aus ihren Wohnungen zu vertreiben.
So auch im Fall von Chiara Daughtry, einer 33 Jahre alten Lehrerin aus London. Trotz einer Monatsmiete von 1.250 Pfund – das sind etwa 1.439 Euro – war die Drei-Zimmer-Wohnung, in der sie zusammen mit ihrem Mann und Kind lebte, schlecht gedämmt. Wasser drang durch die modrigen Holzfenster ein, und der Keller war völlig durchnässt.
Als trotz mehrfacher Beschwerde an den Vermieter eine Reparatur nicht nur ausblieb, sondern die Miete sogar um 24% erhöht werden sollte, weigerte sich die Familie diese zu zahlen, bis die notwendigen Reparaturmaßnahmen vorgenommen wurden. Als Antwort bekam sie die Kündigung.
“Als Mieter hat man hier keine Sicherheit”
Gegenüber der englischen Zeitung Guardian sagte Chiara: “Es war wirklich unglaublich stressig und sehr erschreckend. Als Mieter hat man hier keine Sicherheit. Wir sind eine Familie. Wir wollen nicht jedes Jahr oder alle zwei Jahre umziehen. Als hart arbeitende Lehrerin fühlte sich das sehr unfair an. Es gibt einfach keine Konsequenzen für Vermieter:innen”.
Von einer ähnlichen Situation berichten auch David und Samira Martin. Auch in ihrer Wohnung gab es Probleme mit feuchten Wänden und schlechter Sanierung. Nach mehrfacher Beschwerde erhielten auch sie die Kündigung. Samira war zu diesem Zeitpunkt im fünften Monat schwanger.
Sie sind damit keine Einzelfälle: Zwischen 2019 und 2022 wurden insgesamt 23.000 Menschen in Großbritannien grundlos vom Vermieter gekündigt. Die Anzahl der Menschen, die wegen Räumungen auf staatliche Unterstützung aufgrund von Obdachlosigkeit angewiesen war, stieg in den letzten Jahren um 18%, in Nordengland sogar um über 50%.
Konservative Partei gibt Druck nach
Mit der neuen “Renter Reform Bill” der regierenden “Conservative Party” sollen sog. “No Fault Evictions” jetzt verboten werden. Diesbezügliche Pläne wurden bereits 2019 angekündigt, doch Taten blieben bisher aus. Das neue Gesetz soll es Mieter:innen ebenfalls erlauben, Haustiere in der Wohnung zu halten, insofern von Seiten der Vermieter:innen keine triftigen Einwände kommen.
Auch die “blanket Bans”, bei denen sich Vermieter:innen weigern, an bestimmte Gruppen, meistens Familien mit Kindern, Sozialhilfeempfänger:innen oder ausländische Staatsbürger:innen zu vermieten, sind dem neuen Gesetz nach verboten. Mit dem neuen Ombudsmann soll außerdem eine Art staatliche Schlichtungskommission bei Konflikten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen eingerichtet werden.
Zuvor hatten Mieter:innenorganisationen über Jahre gegen “Section 21” protestiert. Im Jahr 2018 hatten dazu unter anderem die Mieter:innengewerkschaften “ACORN” und die “London Renters Union” die Kampagne “End Section 21″/Generation Rent” gestartet.
In einer Erklärung bezeichneten diese die neuen Pläne als “wichtigen Meilenstein für die Rechte von Mieter:innen”. Der Gesetzesentwurf sei ist ein wichtiger Schritt nach vorn, der “gefeiert werden sollte”. Es sei ein guter Zeitpunkt, um all die harte Arbeit zu würdigen, die Mieterrechtsaktivisten im Laufe der Jahre geleistet hätten. Und weiter: “Aber wir sind uns bewusst, dass das Gesetz noch verschärft werden muss, um sicherzustellen, dass es den Mietern den Schutz bietet, den sie brauchen.”
Dabei sehen sie noch viele Lücken: Die “Eigenbedarfsregelungen” sowie die Regelungen beim Verkauf der Wohnung seien weiterhin offen für Missbrauch und müssten verschärft werden. Mieter:innen sollten auch eine Wiedergutmachung erhalten, wenn sie ungesetzmäßig zwangsgeräumt wurden. So wurden vor kurzer Zeit Gesetze beschlossen, die die Zwangsräumung angeblich “asozialer” Mieter:innen erleichtern. Was als “asozial” definiert wird, entscheidet dabei allein die/der Vermieter:in beziehungsweise in letzter Instanz das Gericht. Dies könne genutzt werden, um Mieter:innen auf anderem Wege zu kündigen.
Ebenfalls kritisieren viele Mieter:innen, dass auch unter dem neuen Gesetz noch zu viel Freiraum für Zwangsräumungen gelassen wird. So beklagt die 28-jährige Jazmyn Sadri: “Der neue Gesetzentwurf ist nutzlos. Meiner Erfahrung nach ist Abschnitt 21 nicht die Art und Weise, wie Vermieter die Leute vertreiben. Sie erhöhen einfach die Miete auf einen Betrag, den man sich nicht leisten kann. Das ist mir fast jedes Mal passiert. Die neue Gesetzgebung ist da für mich unerheblich. Es muss eine Grenze geben, wie weit man die Miete anheben darf.”