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Donnerstag, Mai 2, 2024
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    Düsseldorf: Prozess-Auftakt gegen türkische Antifaschist:innen

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    Die türkischstämmigen Antifaschist:innen Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli werden bald vor das Oberlandesgericht in Düsseldorf gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem, Konzerte und Kundgebungen organisiert zu haben.

    Mitte Mai letzten Jahres wurden die drei türkischstämmigen Antifaschist:innen Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli verhaftet. Veranlasst hatte das die Generalbundesanwaltschaft, die ihnen die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129b vorwirft. Konkret handelt es sich dabei um die DHKP-C (Volksbefreiungspartei/-front), die in Deutschland verboten ist und in der Türkei gegen die faschistische Diktatur kämpft.

    Ankaras langer Arm

    Generalbundesanwalt ist aktuell Dr. Peter Frank. Seine Behörde ist bekannt dafür, unter anderem türkische und kurdische Oppositionelle in Deutschland zu verfolgen und sich damit zum langen Arm Ankaras zu machen, deren Regierung ein wichtiger Bündnispartner Deutschlands ist.

    Bereits zwei Monate nach den Verhaftungen war Dr. Frank sogar in der Türkei zu Gast und traf dort seinen türkischen Amtskollegen sowie den Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Über die Inhalte der „vertraulichen“ Gespräche wollte sich die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei nicht äußern.

    Konzerte und Kundgebungen = Terrorismus?

    Die konkreten Vorwürfe gegen die drei Antifaschist:innen sind dabei relativ dünn: Es geht vor allem um die Veranstaltung von Kundgebungen, politischen Veranstaltungen und Konzerten. Ihsan Cibelik wird auch seine Mitgliedschaft in der beliebten antifaschistischen Band “Grup Yorum” zur Last gelegt.

    „Das ist legales Unrecht!“ – Interview mit dem „Komitee – Weg mit den Paragraphen 129 A&B”

    Ansonsten sollen die Angeklagten die DHKP-C logistisch unterstützt haben, etwa durch das Organisieren von sicheren Wohnungen und Mitwirken in den Parteistrukturen. Die Taten, die sie also begangen haben sollen, lassen sich damit nicht annähernd mit den Verbrechen des türkischen Staats messen.

    Widerstand gegen Verfolgung von Antifaschist:innen

    Gegen die Verhaftung der Antifaschist:innen gab es von Anfang an Widerstand. So konnte Özgül Emre  mit einem Hungerstreik durchsetzen, als politisch Gefangener in der Untersuchungshaft keine Häftlingskleidung tragen zu müssen.

    Auch Eda Haydaroglu, Mitglied der “Revolutionären Jugend Europas”, trat am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, in den Hungerstreik. Bis heute setzt sie ihn fort und fordert damit unter anderem die Freilassung ihrer Genoss:innen.

    https://twitter.com/Naziparagraf129/status/1666101019237834753

    Nun wurde der Auftakt des Prozesses gegen die in Untersuchungshaft sitzenden Gefangenen terminiert: Am 14. Juni wird das Gerichtsverfahren am Oberlandesgericht in Düsseldorf eröffnet. Um 9:30 Uhr wird deshalb dort auch eine Kundgebung gegen die Verfolgung von Antifaschist:innen in Deutschland stattfinden.

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