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Sonntag, April 28, 2024
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    Krankenkassenbeiträge: Neues Jahr — neue Kosten

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    Während die Ampelregierung für 2024 mit Steuerentlastungen für sich wirbt, kommen auf Millionen Arbeiter:innen auch neue Kosten hinzu. Ganz oben mit dabei: die Krankenkassenbeiträge. Sie werden für gut 20 Millionen Versicherte steigen. Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen wegen der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sogar mit doppelten Kostensteigerungen rechnen.

    Frohes Neues Jahr von Ihrer Krankenkasse: Für gut 20 Millionen Arbeiter:innen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird diese im kommenden Jahr teurer. Insgesamt 40 Krankenkassen werden in 2024 ihre Beiträge erhöhen.

    Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge erhöhen

    Grund hierfür ist die gesetzliche Möglichkeit der Krankenkassen, eigenständig sogenannte Zusatzbeiträge zu erheben. Diese sollen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% des beitragspflichtigen Einkommens ergänzen und werden ebenfalls prozentual zum Lohn erhoben. Getragen werden sie zu gleichen Teilen von den Unternehmen und den Beschäftigten. Bislang liegt der Zusatzbeitragssatz im Durchschnitt bei 1,4%.

    Ab Januar werden jedoch zahlreiche Krankenkassen ordentliche Aufschläge verlangen. Die Barmer etwa erhöht ihren Zusatzbeitrag von 1,5 auf 2,19%. Ebenfalls vorne mit dabei ist die Knappschaft, die von 1,6 auf 2,2% geht. Und die AOK Nordost nimmt statt 1,9 in Zukunft sogar 2,7% vom Lohn.

    Zwar erhöhen nicht alle Krankenkassen im kommenden Jahr die Zusatzbeiträge. Die Techniker Krankenkasse, die DAK Gesundheit und eine Reihe anderer AOK etwa halten die Beiträge vorerst stabil. Einige wenige haben sogar Beitragssenkungen angekündigt. Über alle Kassen hinweg betrachtet erhöht sich der Beitrag jedoch im Durchschnitt um 0,12%.

    Höhere Lohngruppen werden doppelt belastet

    Für Arbeiter:innen in höheren Lohngruppen beginnt das neue Jahr sogar mit doppeltem Ärger, weil zusätzlich zu den Zusatzbeiträgen auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung angehoben wird. Dabei handelt es sich um den Betrag, bis zu dem der Monatslohn in der Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Bisher lag diese Grenze bei 4987,50 Euro: Arbeiter:innen mit höheren Einkommen zahlten also nur ihre Beiträge bezogen auf diese Zahl. Ab dem 1. Januar steigt die Grenze dann auf 5.175 Euro pro Monat. Wer diesen Bruttolohn verdient und etwa bei der Knappschaft versichert ist, die den Zusatzbeitrag um 0,6% erhöht, für den ist die gesetzliche Krankenversicherung nach Berechnungen des Handelsblatts ab Januar rund 30 Euro im Monat teurer (ebenso wie für das Unternehmen, bei dem der:die Arbeiter:in beschäftigt ist).

    Regierung senkt direkte und erhöht indirekte Steuern

    Die steigenden Sozialversicherungsbeiträge in 2024 wirken der von der Bundesregierung verkündeten Senkung der Einkommenssteuer in Höhe von 15 Milliarden Euro zusätzlich entgegen. Diese entsteht durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von 10.908 auf 11.604 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.384 Euro erhöht. Auf der anderen Seite lässt die Regierung die Strom- und Gaspreisbremse schon zum Jahreswechsel auslaufen, sodass auf viele Verbraucher:innen erhöhte Rechnungen zukommen werden. Ebenso steigt der CO2-Preis als indirekte Steuer im Januar von 30 auf 45 Euro pro Tonne, was etwa das Heizen und Tanken teurer machen wird.

    Was die Bundesregierung großen Teilen der Arbeiter:innenklasse mit der Senkung der Einkommenssteuer gibt, nimmt sie ihnen auf der anderen Seite also mit steigenden indirekten Steuern wieder weg. Im Zusammenwirken mit den steigenden Sozialversicherungsbeiträgen dürften zahlreiche Arbeiter:innenfamilien am Ende sogar mit weniger Geld da stehen — und die Inflation liegt weiterhin über 3%.

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