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Montag, April 29, 2024
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    „Digital Markets Act”: Wie die EU Tech-Monopole kontrollieren will

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    Sechs Monopole werden seit dieser Woche strengeren Vorgaben zur Interoperabilität, vorinstallierten Apps sowie konzerneigenen Vorgaben unterworfen. Einzelne Konzerne wehren sich bereits dagegen. An den Ursachen der Probleme wird sich jedoch nichts verändern. – Ein Kommentar von Janosch Weiß.

    Seit dem 6. März ist der sogenannte „Digital Markets Act“ (DMA) in Kraft. Die Verordnung wurde im Juli vergangenen Jahres durch das EU-Parlament beschlossen. Grundsätzlich soll der DMA digitale Märkte regulieren. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich auch auf diesem Gebiet diverse Monopole entwickelt haben, die einen solch hohen Marktanteil haben, dass sie ihn de facto beherrschen.

    Die EU hat im Tech-Bereich die Konzerne Amazon, Facebook und WhatsApp-Mutter Meta, Google-Mutter Alphabet, Apple, Microsoft sowie TikTok-Mutter ByteDance als derartig marktbeherrschend klassifiziert. Die Unternehmen eint, dass sie Endnutzer:innen mit gewerblichen Anbieter:innen zusammenführen und enorme Datenmengen kontrollieren.

    Mit neuen Vorgaben über die Zulässigkeit von vorinstallierten Apps, Öffnung von AppStores sowie die Zusammenarbeit zwischen den Plattformen soll diese Vormachtstellung gebrochen werden. Dabei verkennen die europäischen Gesetzgeber, dass das Herausbilden von Monopolen dem kapitalistischen Wirtschaftssystem eigen ist und nicht durch Verordnungen aufgehoben wird.

    Der Handel mit unseren Daten

    Den verschiedenen Tech-Riesen ist gemeinsam, dass ihr Hauptgeschäft im Handel mit privaten Nutzerdaten besteht. Dabei werden diese Daten unter anderem aus der Analyse von Aktivität, Standort, Interessen oder Verhalten im Internet, aus Einstellungen in den Apps sowie geäußerten Emotionen gewonnen. Jeder Klick in der digitalen Welt, jede Bewegung im Netz wird getrackt und durch Algorithmen in den vorhandenen Datensatz eingearbeitet. Anhand dieser Daten können die Konzerne ein mehr oder weniger genaues Bild ihrer Nutzer:innen durch sogenanntes „Profiling” erstellen. Diese Datensätze sind beispielsweise für Werbende sehr wertvoll.

    Jedoch übernehmen die automatisierten Profiling-Algorithmen jeden existierenden Spaltungsmechanismus des Kapitalismus: Migrantische Personen können beispielsweise durch die automatisierte Einordnung als einkommensschwächer und damit weniger kreditwürdig klassifiziert werden. Greifen gewerbliche Käufer:innen auf diese Datensätze zu, werden solche Diskriminierungen nicht überprüft, sondern einfach übernommen.

    Der Endnutzer ist somit einerseits ständiger Überwachung durch die bloße Nutzung der Apps, andererseits der dem System innewohnenden Diskriminierung ausgesetzt. Gleichzeitig befriedigen die BigTech-Monopole Bedürfnisse der Gesellschaft wie etwa Kommunikation, sodass eine gänzlicher Verzicht Enthaltsamkeit dem Verzicht auf einen Teil des sozialen Lebens nahe kommt. Diese grundsätzliche Praktik und Problematik wird durch die Verordnung jedoch nicht angegriffen.

    „Interoperabilität” und Öffnung der Plattformen

    Gleichzeitig bringt die Verordnung jedoch einige Veränderungen, die der Endnutzer schon jetzt bemerken kann. „Interoperabilität” bedeutet, dass Messenger sich für andere öffnen müssen. In der Folge sollen Nachrichten von WhatsApp auch von anderen Diensten wie etwa Signal oder Telegram empfangen werden können. So soll sich niemand gezwungen fühlen, WhatsApp als vorherrschenden Messenger-Dienst nutzen zu müssen.

    Gegenwind erfährt die europäische Richtlinie jedoch gerade von kleinen, unabhängigen Messenger-Diensten: Diese befürchten, ihren höheren Datenschutzstandard herabsetzen zu müssen. So arbeitet WhatsApp mit den Handy-Telefonnummern als Identifikation der Chat-Teilnehmer, während Threema anonymisierte IDs verwendet. Threema fürchtet nun, sein abgesichertes System durch die Öffnung zu gefährden und gleichzeitig mangels „Open Source” (Quelltext ist öffentlich) keinen Einblick zu haben, wie z.B. WhatsApp mit den betroffenen Nutzerdaten umgeht.

    Neu ist außerdem, dass z.B. Apple nunmehr gezwungen werden soll, auch andere App-Stores auf seinen Geräten zuzulassen. Bisher hatte der Konzern 30 Prozent der Einnahmen aller über seine Plattform getätigten Käufe einbehalten. Nachdem Fortnite-Mutter EPIC 2020 versuchte, diese 30-prozentige Umsatzkürzung gerichtlich anzufechten, entfernte Apple die dazugehörigen Apps einfach aus seinem AppStore. EPIC kündigte jetzt nach Bekanntgabe der Verordnung einen eigenen AppStore an.

    Apple versucht schon jetzt, den App-Bezug direkt beim Hersteller anzugreifen: Mit fadenscheinigen Begründungen werden alternative App-Marktplätze eingeführt, deren Nutzung wiederum Gebühren verursacht und erneut Datensätze in die Hände des Tech-Monopols spülen soll. Einfacher und sicherer wäre der Kauf und Bezug direkt bei den Entwickler:innen – dieser Weg würde Apple jedoch die Kontrolle und Einsicht in die App-Käufe kosten.

    Konkurrenz und Monopolbildung wird nicht bekämpft

    Verstöße gegen die Vorschriften der neuen Verordnungen sollen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes geahndet werden. Hier ist einerseits fraglich, inwiefern solche Strafen umgesetzt werden würden. Andererseits ändern auch solche Gesetzgebungen nichts an der Ursache, die zu der marktbeherrschenden Stellung einzelner Konzerne führt: dem Markt selbst.

    Durch den kapitalistischen Konkurrenzkampf bilden sich immer wieder große Monopole heraus. Besonders in Krisenzeiten profitieren einzelne Unternehmen auf Kosten anderer Unternehmen und können durch das Aufkaufen kleinerer Konkurrent:innen weiter wachsen. Mit der Zeit bilden sich immer Monopole heraus, die eine riesige ökonomische und politische Macht haben. Dies kann nicht durch Verordnungen rückgängig gemacht werden – zumal die Verordnung auch nur im EU-Wirtschaftsraum gilt. In Amerika und Asien ändert sich für die Tech-Konzerne nichts.

    Eine weitere Schwachstelle der Verordnung ist, dass durch die mutmaßliche Öffnung der Märkte und die Interoperabilität Entwickler:innen dazu ermutigt werden, weiter für die bestehenden Systeme zu programmieren. Dabei existieren andere Systeme mit besserem Datenschutz, die von den Endnutzer:innen kontrolliert werden. Unter den Linux-Betriebssystemen haben sich Linux Mint und Ubuntu als benutzerfreundlich bewährt. Firefox stellt eine open source Browser-Alternative dar und die LibreOffice Suite eine Open Source-Alternative zu Microsofts Office-Anwendungen.

    • Autor bei Perspektive seit 2022. Jurist. Beschäftigt sich mit (Un-)Recht im deutschen Staat und deutscher Wirtschaft. Schreibt aus dem Rhein-Main-Gebiet.

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