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Sonntag, April 28, 2024
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    Rentenpaket II beschlossen – Was steht drin?

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    Die Bundesregierung hat ihre Reformpläne für die Rente vorgestellt. Beitragserhöhungen und ein sogenanntes „Generationenkapital” sollen die Rente auf aktuellem Niveau halten können.

    Der demografische Wandel, d.h. die Veränderung der altersmäßigen Zusammensetzung der Bevölkerung, setzt Reformen in der Rentenpolitik auf die Tagesordnung. Mit dem Eintreten der sogenannten „Baby-Boomer“ in die Rente würde bis 2036 voraussichtlich ein Drittel aller Beschäftigten den Arbeitsmarkt verlassen, was den Fachkräftemangel weiter verschärfen wird und das Rentensystem weiter auf die Probe stellt: auf immer weniger Erwerbstätige kommt eine zunehmend größere Zahl von Rentner:innen, deren Alterssicherung finanziert werden muss. Der gesellschaftliche Druck steigt auch angesichts der bereits bestehenden hohen Altersarmut, die jetzt schon immer mehr Rentner:innen zwingt, bei der „Tafel” stundenlang anzustehen oder Pfandflaschen zu sammeln, nur um das Nötigste zum Leben zu haben.

    Am Dienstag nun stellten Arbeitsminister Hubertus Heil und Bundeskanzler Olaf Scholz gemeinsam das neue Rentenpaket II vor, das einige Neuerungen enthält und bis zur parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll.

    Auf einen Blick

    Die Reform soll zum Ziel haben, das Rentenniveau dauerhaft bei 48% vom Durchschnittsgehalt zu halten und somit mehr Planungssicherheit ermöglichen. Dafür werden unter anderem deutliche Erhöhungen der Beitragssätze in die gesetzliche Rentenversicherung geplant. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 18,6 % des Bruttogehalts, der zur einen Hälfte vom Lohn abgezogen wird, zur anderen Hälfte von Unternehmensseite gezahlt wird. Die erste Erhöhung des Beitragssatzes auf 20 % ist für 2028 geplant. Voraussichtlich 2035 soll der Satz auf 22,3 % weiter angehoben werden. Die gemachten Angaben über die Erhöhung der Beitragssätze basieren natürlich auf Vorausberechnungen. Sollten sich diese als falsch erweisen, können auch noch höhere Beitragssätze auf die Arbeiter:innen zukommen.

    Mithilfe des umstrittenen „Generationenkapitals“ kommt mit dem Rentenpaket II auch eine aktienbasierte „Säule“ zur Finanzierung der Rente hinzu. Hierbei soll bis Mitte der 2030er Jahre ein Kapitalstock von 200 Milliarden Euro – aus Schulden finanziert – aufgebaut werden. Von diesem wird erwartet, einen jährlichen staatlichen Zuschuss von 10 Milliarden Euro zur gesetzlichen Rente leisten zu können. Das Kapital soll von einer „Stiftung Generationenkapital” „renditeorientiert und global diversifiziert“ angelegt werden. Durch die Verteilung der Kapitalanlage auf verschiedene Fonds sollen die Krisen einzelner Unternehmen, Wirtschaftszweige oder der Kursfall von Wertpapieren aufgefangen werden.

    „Casino-Rente“

    Mit der Einführung des sog. „Generationenkapitals” wird sich der langjährigen Forderung der FDP nach einer „Aktienrente” angenähert. Mit seiner Einführung sieht sie die FDP einen ersten Erfolg erreicht und möchte weiter daran arbeiten, noch größere Teile der Rente für die Kapitalist:innen an den Finanzmärkten nutzbar zu machen. Die FDP fordert mit ihrer „Aktienrente“ noch deutlich höhere Kapitalinvestitionen, finanziert direkt aus den Rentenbeiträgen der Arbeiter:innen. Ihren Reformvorschlägen können jedoch nicht nur Kapitalist:innen etwas abgewinnen: Die Aktienrente ermögliche es „gerade auch Geringverdienern, am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben“.

    Die Millionen Arbeiter:innen hingegen dürfte dieser „Erfolg“ teuer zu stehen kommen: Denn, ob der Kapitalstock für die aktienbasierte Rente direkt aus den Rentenbeiträgen entnommen wird oder aus Steuergeldern, wie aktuell vorgesehen ist: in jedem Fall zahlen die Arbeiter:innen. Sie zahlen jedoch nicht für eine nachhaltige Sicherung ihrer Rente, sondern geben lediglich den Finanzmärkten neue Zuschüsse und erhöhen die Menge des freien Kapitals, das diesie zur Verfügung haben. Im Falle des Erfolgs der Anlagen werden die Renten der Arbeiter:innen also zum Teil aus dem Profit ihrer eigenen Ausbeutung finanziert.

    Die Unsicherheiten der Kapitalinvestitionen an den Finanzmärkten werden heruntergespielt. Betrugsskandale wie um den insolventen Finanzdienstleister „Wirecard” zeigen sehr jedoch plastisch, wie „sicher” es um die Renten an den Finanzmärkten bestellt ist. In der Diskussion um die aktienbasierte Rente wurde deshalb schon der Begriff „Casino-Rente“ geprägt, der die Risiken der Reformpläne beschreibt.

    Was auch drin steht

    Während für Millionen Rentner:innen die Altersarmut keine „Zukunftsangst” mehr darstellt, sondern bereits bitterer Alltag ist, macht das Reformpaket II der Bundesregierung unmissverständlich klar: Rentenerhöhungen werden in Zukunft unwahrscheinlicher, soll doch das Rentenniveau bei Erfolg der Reformen bei 48 % eingefroren werden. Steigende Beitragssätze hingegen werden die Löhne der Arbeiter:innen zusätzlich belasten, während andere Möglichkeiten der Reform keine Beachtung finden. Es wird sich klar gegen eine Rente entschieden, in die alle – eben auch Beamte – einzahlen würden. Es wird vielmehr klar gemacht, das auch die weiteren Krisen in der Sicherung der Altersversorgung voll und ganz zu Lasten der Rentner:innen und der einzahlenden Arbeiter:innen gehen werden.

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