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Sonntag, September 8, 2024
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    50 Euro Bargeld für Geflüchtete ist nicht ausreichend

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    Nachdem Ende Mai 2024 gesetzlich die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen wurde, hat nun ein Gericht in einem Einzelfall die Bargeldbegrenzung von 50 Euro als rechtswidrig erklärt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahme obliegt jedoch den einzelnen Bundesländern.

    Nach vielen Diskussionen um die Einführung von Bezahlkarten mit einem Festbetrag als Guthaben sind diese Ende Mai gesetzlich entschieden worden. Auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni war dabei eine Bargeldbegrenzung von 50 Euro festgelegt worden. Ein Hamburger Sozialgericht hat dies in einem Einzelfall nun für rechtswidrig erklärt.

    Im konkreten Fall geht es um eine schwangere Geflüchtete mit zwei Kindern. Nach einer umfangreichen Klage durch den Verein „Pro Asyl” und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” entschied das Sozialgericht, dass eine Begrenzung auf 50 Euro Bargeld nicht der Situation der Geflüchteten entspräche.

    Das Hamburger Sozialbericht begründet seine Entscheidung damit, dass die zuständigen Sozialbehörden bei der Festlegung des Bargeldfreibetrags auch die konkrete persönliche Lebenssituation berücksichtigen müssen. So sei die Bargeldobergrenze nicht geeignet für Schwangere oder Familien mit Kleinkindern, da diese einen erhöhten Mehrbedarf hätten.

    Was ist das Ziel der Bezahlkarte?

    Mit der Einführung der Bezahlkarte sollen die Beträge der zustehenden Sozialleistungen in Form von Bargeld erheblich eingeschränkt werden. Als Vorteil der Bezahlkarte nennt die Bundesregierung, dass das damit zustehende Geld nur innerhalb von Deutschland genutzt werden könne und somit kein Geld in die Heimatländer der Geflüchteten gelangen könne.Außerdem verspricht man sich einen geringeren bürokratischen Aufwand.

    Insgesamt sollen die Möglichkeiten von Unterstützung ganzer Familien und die Fluchtanreize gesenkt werden. Gegen die Einführung der Bezahlkarte hatte es bereits aus genau diesen Gründen bereits Proteste gegeben.

    Protest von oben – für mehr Einschränkungen

    In verschiedenen Bundesländern gab es unterschiedliche Formen des Protests – jedoch nicht gegen mehr Einschränkungen, sondern dafür. So äußerte sich bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und betonte, man müsse an dem Betrag von 50 Euro festhalten. Und auch in Hessen scheint man sich einig, dass 50 Euro Bargeld vollkommen ausreichend seien.

    Es ist also davon auszugehen, dass zumindest mehrere Bundesländer keine grundsätzliche Änderung vorsehen. Jedoch könnten sich politische Akteur:innen ein Vorbild an der gewonnenen Klage nehmen. Dafür ist allerdings sowohl ein organisatorischer als auch finanzieller Aufwand nötig, den die meisten Geflüchteten vermutlich nicht allein werden stemmen können.

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