In mehr als 40 Städten haben gestern, am 150. Jahrestag der Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen ins Strafgesetzbuch, Menschen für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 protestiert. Sie fordern stattdessen einen legalen, sicheren Zugang zur Abtreibung als Eingriff der medizinischen Grundversorgung.
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat.