Zeitung für Solidarität und Widerstand

Bundessozialgericht

Hartz IV-Empfänger verschwieg 5000€ Lebensversicherung – und muss 18.000€ zurückzahlen

Bundessozialgericht urteilt gegen Grundsicherungsempfänger Wer Hartz IV bezieht, muss nicht nur alle Einkünfte und Vermögenswerte gegenüber dem Jobcenter angeben, sondern seine Erspaarnisse vollständig aufbrauchen, bevor er Geld vom Staat beziehen...