Bundessozialgericht urteilt gegen Grundsicherungsempfänger
Wer Hartz IV bezieht, muss nicht nur alle Einkünfte und Vermögenswerte gegenüber dem Jobcenter angeben, sondern seine Erspaarnisse vollständig aufbrauchen, bevor er Geld vom Staat beziehen kann. Weil zwei Personen dies bei geringen Rücklagen nicht taten, müssen sie nun die gesamten Grundsicherungsleistungen zurückzahlen. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil festgestellt.
Konkret ging es um zwei Fälle:
So hatte ein Mann aus Leverkusen ein Sparbuch mit einem „Vermögen“ von 10.000€ verschwiegen. Nun forderte das zuständige Jobcenter 31.000€ aus 7 Jahren Hartz IV-Leistung zurück – zu Recht, wie nun die Richter urteilten.
Auch ein Neukirchener im Saarland hatte geklagt, da er eine Lebensversicherung von rund 5000€ nicht angegeben hatte. Er muss nun 18.000€ Grundsicherung zurückzahlen.
Die beiden Kläger hatten die Rückforderung in der Höhe nicht für gerechtfertigt gehalten, da sie das verschwiegene Vermögen bei weitem übersteigen.
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