Zeitung für Solidarität und Widerstand

Gefangenenrechte

Hessen: Kein Mindestlohn für Inhaftierte

Häftlinge sollen in Zukunft mehr Geld für ihre Arbeit in hessischen Gefängnissen verdienen. Mindestlohn soll es allerdings nicht geben, wie das Justizministerium kürzlich entschieden hat. Dieser Beschluss folgte auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juni 2023, wonach Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene verfassungswidrig sind.