Bundestag ändert Grundgesetz, um NPD von staatlicher Parteienfinanzierung auszuschließen.
Am gestrigen Donnerstag hat der deutsche Bundestag in seiner Sitzung eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Das sogenannte „Gesetz zur Beendigung der staatlichen Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien“ wurde mit deutlich mehr Zustimmung als der Zwei-Drittel- Mehrheit beschlossen. 502 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 57 dagegen und 20 enthielten sich.
Der Artikel 21 des Grundgesetzes wird künftig durch den folgenden Satz ergänzt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“
Über einen Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Laut einem zusätzlich beschlossenen Gesetz können zudem Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung künftig beim Bundesverfassungsgericht beantragen, eine Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Das Gesetz richtet sich konkret gegen die faschistische „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD). Die Partei spielt politisch heute zwar kaum noch eine Rolle, bekam aber allein im Jahr 2016 1,14 Millionen Euro durch die staatliche Parteienfinanzierung ausgezahlt.
Neben der breiten Zustimmung gab es besonders aus den Fraktionen der Grünen und Linken auch Kritik an dem Gesetz, da es ihrer Meinung nach zu stark in die Chancengleichheit von Parteien eingreife. Im Rahmen der Extremismustheorie könnte das Gesetz in Zukunft auch als Mittel gegen linke und revolutionäre Parteien eingesetzt werden.