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Donnerstag, November 14, 2024
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    Zahl der Niedriglohnjobs in 2016 deutlich gestiegen

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    Knapp 40 Prozent der lohnabhängigen Bevölkerung abeitet in Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs.

    Der Anteil von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs an den Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland ist der höchste seit 13 Jahren. Das meldet die „Hans-Böckler-Stiftung“ mit Bezug auf das ebenfalls gewerkschaftsnahe „Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut“ (WSI). Im Jahr 2016 seien demnach 39,6 Prozent aller abhängigen Hauptbeschäftigungsverhältnisse (ohne Beamte und Selbständige) „atypisch“ gewesen. Dieser Begriff umschreibt im Fachjargon Arbeitsverhältnisse, die von der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Vollzeit abweichen und häufig keinen dauerhaften Lebensunterhalt und soziale Sicherung gewährleisten („prekäre Beschäftigung“).

    Während die Zahl der regulären Jobs in Deutschland im Jahr 2016 „deutlich gewachsen“ sei, habe der Anstieg atypischer Beschäftigungsverhältnisse dies noch übertroffen. „Insbesondere die Zahl der Teilzeit- und Leiharbeiter hat 2016 weiter zugenommen“, zitiert die Stiftung Dr. Toralf Putsch vom WSI.

    Den größten Anteil mache dabei mit 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten die Teilzeitarbeit aus. In mehr als einem Viertel der Teilzeitjobs liege der Stundenlohn unterhalb der Niedriglohngrenze von 9,75 Euro. Gerade wegen des geringen Verdienstes entspräche die Teilzeitbeschäftigung in vielen Fällen nicht den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten. Dies betreffe besonders häufig Frauen. Bereits Anfang 2015 meldete DIE ZEIT, dass 1,1 Millionen Frauen laut dem Statistischen Bundesamt „unfreiwillig in Teilzeit“ arbeiten würden, weil sie keinen Vollzeitarbeitsplatz gefunden hätten. 700.000 Frauen müssten daher ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken.

    Die zweitgrößte Gruppe bilden die „Minijobs im Hauptverdienst“ mit 14,1 Prozent aller Beschäftigten. Das entspricht 5,14 Millionen in absoluten Zahlen. Dazu zählen die sogenannten „450-Euro-Jobs“ ebenso wie kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die häufig in der Landwirtschaft anzutreffen sind. Der Anteil geringfügig Beschäftigter mit niedrigem Stundenlohn liege bei 70 Prozent, während für die kurzfristige Beschäftigung „vergleichbare Zahlen nicht verfügbar“ seien. Zur Problematik des niedrigen Lohns kommt hinzu, dass bekanntlich zahlreiche Betriebe ihren Minijobbern gegen geltendes Gesetz elementare Rechte wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigern.

    Der Anteil der Leiharbeiter liegt bei 2,6 Prozent aller Beschäftigten, von denen 46 Prozent einen niedrigen Stundenlohn enthalten.

    Im Westen Deutschlands liegt die atypische Beschäftigung mit 39,9 Prozent ein knappes Prozent höher als im Osten. Spitzenreiter bei den Bundesländern sind Schleswig-Holstein (43,3 Prozent), Rheinland-Pfalz (42,6 Prozent) und Niedersachsen (42,1 Prozent).

    Die Schwarzarbeit in Branchen wie Bau, Gastronomie und Landwirtschaft, bei der die Löhne meist noch viel niedriger liegen und die Beschäftigten gar keine Rechte geltend machen können, ist in der Statistik nicht erfasst.

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