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Dienstag, Oktober 8, 2024
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    “Der NSU-Komplex ist kein abgeschlossenes historisches Ereignis.”

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    Ein Interview mit Caro Keller von der Initiative “NSU Watch” über den seit mehr als vier Jahren laufenden NSU Prozess, sein baldiges Ende, die Rolle von Behörden und Verfassungsschutz und die alles beherrschende “Trio-These”. 

    Als Gruppe „NSU Watch“ beobachten Sie von Beginn an den Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte aus dem Umfeld des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Dieser geht nun nach mehr als vier Jahren zu Ende. Wie beurteilen Sie den Prozessverlauf?

    Wir hatten von Anfang an geteilte Erwartungen. Einerseits hatten wir 2013 Hoffnung auf weitergehende Aufklärung durch den Prozess, andererseits hatten wir aber auch Befürchtungen, dass dem NSU-Komplex in diesem Verfahren ein sehr enger Rahmen gegeben werden soll, der beispielsweise die Perspektive der Angehörigen und Betroffenen, den Netzwerk-Charakter des NSU oder die Rolle der Behörden außen vor lassen würde. In den ersten Jahren wurden unsere Hoffnungen teilweise erfüllt, der Prozess lieferte neue Informationen, wie durch die Aussage des Angeklagten Carsten Schultze, der u.a. von einem bis dato unbekannten Sprengstoffanschlag des NSU zu berichten wusste. Auch wurden in der „ersten Hälfte“ des Prozesses viele aus unserer Sicht am NSU-Netzwerk Beteiligte als ZeugInnen geladen, insbesondere aus Chemnitz. Sogar in Richtung der Behörden wurde geschaut und es mussten ehemalige V-Leute wie Tino Brandt und Carsten Szczepanski auf der Zeugenbank Platz nehmen. Deren V-Mann-Führer waren dementsprechend auch zur Aussage eingeladen, darunter der heutige Chef des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath.

    Wie würden Sie dem gegenüber die Besonderheit des „zweiten Parts“ des Verfahrens beschreiben?

    In der „zweiten Hälfte“ änderte sich das und unsere Befürchtungen wurden wahr. Das Gericht schien auf die Linie der Bundesanwaltschaft einzuschwenken, die lautet: der NSU ist ein isoliertes Trio gewesen, Beate Zschäpe dessen einzige „Überlebende“, und die Behörden hätten keine strafrechtlich relevante Rolle gespielt. Richter Götzl lehnte nun also einen Beweisantrag nach dem anderen ab. Diese Anträge wurden vor allem von VertreterInnen der Nebenklage gestellt und bezogen sich u.a. auf weitere vermutete Mitglieder des NSU-Netzwerks aus ganz Deutschland, auf weitere V-Leute und MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes.
    Der Raum für die Stimme der Angehörigen und Betroffenen musste teilweise hart gegen Widerstände von Verteidigung, Gericht und Bundesanwaltschaft erkämpft werden. Betroffene des Anschlags in der Kölner Keupstraße wurden z.B. aufgefordert, nicht zu ausufernd zu berichten, insbesondere wenn sie auf die rassistischen Ermittlungen gegen sie, „die Bombe nach der Bombe“, zu sprechen kamen. Besonders Ismail Yozgat, der Vater des neunten Mordopfers des NSU, Halit Yozgat, kämpfte gegen diese Widerstände an, verlas Erklärungen, Forderungen und befragte den ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme, der während des Mordes an seinem Sohn anwesend war. Auf der anderen Seite konnten sich Neonazis und auch die Angeklagte Beate Zschäpe in schwer erträglicher Weise ungestört ausbreiten. Der Angeklagte Wohlleben ließ gar mehrere Videos mit klarer Neonazi-Ideologie im Gerichtssaal abspielen.

    Hat das Verfahren neue Erkenntnisse zu möglichen weiteren Mitgliedern und Unterstützern des NSU zu Tage gefördert?

    Nicht in dem erhofften Maße. Dieser Aufgabe haben allerdings die verschiedenen Untersuchungsausschüsse, kritische JournalistInnen und antifaschistische Initiativen angenommen. Ihnen ist zu verdanken, dass kontinuierlich weitere Informationen zum NSU-Komplex bekannt werden. Zuletzt wurde beispielsweise die Rolle des ehemaligen Zwickauer V-Manns Ralf Marschner immer weiter ausgeleuchtet und der ehemalige Chef von Blood & Honour Deutschland, Stephan Lange, als V-Mann enttarnt.

    Inwieweit spielte die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste eine Rolle in dem Verfahren?

    Dieser Komplex spielte nicht die ihm angemessene Rolle im Prozess. Entsprechende Anträge von Nebenklage-VertreterInnen wurden in weiten Teilen abgelehnt. Allerdings wurden gerade durch diese unverzichtbaren Anträge die Rolle des Verfassungsschutzes und die rassistischen Ermittlungen der Polizei immer wieder ins Verfahren geholt.

    Ist für Sie mit dem zu erwartenden Urteil das Thema NSU abgeschlossen?

    Natürlich nicht. Wir beobachten eine gesellschaftliche Tendenz, einen Schlussstrich unter das Thema NSU ziehen zu wollen. Dem wollen wir ausdrücklich entgegentreten. Die Aufklärung des NSU-Komplexes ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Außerdem ist ja der Prozess nicht die einzige Institution, die von staatlicher Seite zu dem Thema arbeitet. Die Untersuchungsausschüsse z.B. setzen ihre Arbeit fort.
    Einige Institutionen vermieden Aufklärungsbemühungen mit Verweis auf den laufenden Prozess, die könnten nach dem Urteil tätig werden.

    Wie werten Sie die bisherige Arbeit von „NSU Watch“ aus?

    Wir haben unsere Rolle immer so verstanden, dem Narrativ des isolierten Trios in vielfältiger Weise etwas entgegenzusetzen. Das heißt, wir haben von Anfang an betont, dass es sich beim NSU um ein Netzwerk handelt. Das tragende Neonazi-Netzwerk zu beleuchten ist für uns einer der Mittelpunkte unserer Arbeit. Uns war ebenfalls immer wichtig, die Rolle des gesamtgesellschaftlichen Rassismus im NSU-Komplex zu betonen, ohne den die Mord- und Anschlagsserie nicht möglich gewesen wäre. Wir haben versucht, nicht kopflos und verschwörungstheoretisch auf die Rolle der Behörden zu schauen, diese aber gleichzeitig nicht klein zu reden. So konnten wir über die Jahre den NSU-Komplex immer weiter ausleuchten, Kontinuitäten benennen und wollen dies auch weiterhin tun. Denn der NSU-Komplex ist für uns kein abgeschlossenes historisches Ereignis, das zeigt sich während der momentanen völkisch-rassistischen Mobilisierung sehr deutlich.

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