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Dienstag, März 19, 2024
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    Bundesregierung hebelt Fragerecht der Opposition aus

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    Die Opposition im Bundestag hat das Recht, Anfragen an die Regierung zu stellen. So dient sie als parlamentarisches Kontrollorgan der Bundesregierung. Nun wirft sie dieser vor, Fragen nicht fristgerecht oder gar nicht zu beantworten. Dies auch, weil die Regierung selbst immer mehr Antworten als geheim einstufe, somit diese nicht veröffentlichen muss.

    „Die Regierung missachtet das Fragerecht des Bundestages“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann. Von Seiten der Linken beklagt Petra Sitte, dass die korrekte Beantwortung der Fragen „leider immer weniger der Fall“ sei. Jedoch könne die Opposition nur so ihre politische Arbeit mittels Anfragen wahrnehmen.

    Rund 1.600 Anfragen stellte die Partei der Grünen in dieser Wahlperiode. Nicht einmal 800 davon wurden fristgerecht beantwortet. Auch mache die Regierung immer mehr Gebrauch von der Möglichkeit des „Geheimstempelns“. Anfragen können unbeantwortet bleiben, wenn die Regierung befindet, dass eine Veröffentlichung der Informationen das Staatswohl gefährde. Die Grünen klagten deshalb bereits im Mai vor dem Bundesverfassungsgericht.

    In diesem Zusammenhang bezeichnete der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle das Fragerecht der Parlaments „als eine der effektivsten Waffen der Opposition in der Auseinandersetzung mit der Regierung“, über die Grenzen dieses Recht zu verhandeln sei „eine Operation nahe am Herzen der Demokratie“.

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