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EGMR weist tausende Klagen aus der Türkei ab

Europäischer Menschrechtsgerichtshof weist türkische Klagen ab. Nationale Gerichte sollen entscheiden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat, Medienberichten zufolge, tausende Anträge türkischer BürgerInnen aus formalen Gründen abgelehnt. Die AntragsstellerInnen werden an die nationalen türkischen Gerichte verwiesen, um dort gegen ihre Inhaftierung oder Entlassung aus dem Staatsdienst Einspruch einzulegen. Die Nachrichtenplattform Telepolis spricht von bis zu 17.000 abgelehnten Anträgen.

Einer der bekanntesten Antragssteller dürfte wohl der deutsche Journalist und Korrespondent für Die Welt Deniz Yücel sein. Auch Yücel‘s Klage gegen seine seit Februar andauernde Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtstermin wurde bisher nicht verhandelt. Der EGMR hat lediglich eine Stellungnahme der türkischen Justiz angefordert.

Auch die Klage der sich seit nunmehr fast 160 Tagen im Hungerstreik befindlichen AkademikerInnen Semih Özakca und Nuriye Gülmen auf Entlassung aus der Untersuchungshaft, aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes wurde nach der Vorlage eines ärztlichen Attests durch die türkische Justiz abgelehnt. Die 24 von den KlagevertreterInnen vorgelegt Atteste wurden nicht beachtet. Am 2. August entschied der EGMR, dass „die Haft keine ernsthafte Bedrohung für das Leben der Gefangenen darstelle“.

Zudem verweist der EGMR auf eine von der Türkei im Januar ins Leben gerufene Untersuchungskommission für entlassene Staatsbedienstete. Die Kommission hat zwar bisher ihre Arbeit nicht aufgenommen, ihre Existenz auf dem Papier genügt dem EGMR jedoch um alle Beschwerden von ehemaligen Staatsbediensteten abzulehnen und sich für nicht zuständig zu erklären.

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