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Samstag, April 20, 2024
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    AfD-Programm verfassungswidrig?

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    Teile des AfD-Wahlprogramms laut Bundesjustizminister nicht mit Verfassung vereinbar.

    Bundesjustizminister Heiko Maas hat der AfD in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau vorgeworfen, dass Teile ihres Wahlprogramms gegen die deutsche Verfassung verstoßen würden. Maas betrachtet unter anderem Forderungen der rechten Partei zur Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europa-Politik für nicht vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz.

    Die Forderungen der AfD sollen konkret die Artikel 1, 3, 4, und 23 Grundgesetz (GG) verletzten, so Maas. Sie würden damit das Recht auf die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, die Grundsätzliche Unschuldsvermutung, sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion angreifen. Außerdem richteten sich ihre Forderungen gegen das in Artikel 23 GG ausdrücklich genannte Bekenntnis zur europäischen Integration Deutschlands.

    Gleichzeitig rief die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, im Gespräch mit der Funke Mediengruppe dazu auf, die AfD im Fall eines Einzugs in den Bundestag nicht zu blockieren. Die SPD habe nämlich kein Interesse daran, AfD-Politiker zu Opfern zu machen, so Lambrecht.

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