Die CDU will eine halbe Million Erwerbstätiger zu MinijobberInnen machen.
Im Regierungsprogramm der CDU für die nächste Legislaturperiode heißt es: „Geringfügig Beschäftigte sollen an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Wir realisieren den mitwachsenden Minijob.“
Konkret soll das bedeuten, dass die Minijobgrenze von 450 auf 550 Euro angehoben werden soll. In seiner Formulierung klingt das nach einer gesetzlichen Lohnerhöhung, heißt aber in Wirklichkeit einfach, dass Beschäftigte, die vorher zwischen 450 und 550 Euro im Monat verdient haben, in Zukunft als MinijobberInnen gelten.
Dies betrifft in Deutschland rund 500.000 Personen. Es mag erstmal so scheinen, als sei der damit verbundene Wegfall der Einkommenssteuer und der Sozialabgaben ein Vorteil der Beschäftigten. Doch ist diese Maßnahme vor allem ein Ausbau des Niedriglohn-Sektors samt Dumping-Löhnen und Missachtung der ArbeiterInnenrechte.
MinijobberInnen verdienen meist nicht genauso viel in der Stunde wie ihre KollegInnen, die als Sozialversicherungspflichtige die gleiche Arbeit verrichten. Gut die Hälfte verdient sogar weiterhin unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Grund sind nicht etwa die gesetzlichen Ausnahmen, die es immer noch gibt, sondern Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Eine Umfrage ergab, dass 34,4 Prozent der MinijobberInnen keinen bezahlten Urlaub bekamen, 31 Prozent keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und 40 Prozent keine Feiertagszulagen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB warnt vor einer sogenannten „Minijobfalle“. Vielen ArbeiterInnen gelinge es nicht mehr, diesem Beschäftigungsverhältnis zu entkommen, was direkt in die Altersarmut führe. Hiervon seien in der großen Mehrheit Frauen betroffen, so der DGB weiter.
Nicht nur bei der CDU, sondern auch beim möglichen Koalitionspartner FDP stehen die selben Pläne auf der Agenda. Das Billiglohn- Land Deutschland wird also wahrscheinlich weiter ausgebaut. Schon jetzt arbeiten um die 7 Millionen Menschen als geringfügig Beschäftigte.