Aktenvermerk: Selbst Staatsanwalt sieht mittlerweile Anfangsverdacht.
12 Jahre lang hatte sich der Staatsanwalt im Fall Oury Jalloh konsequent an die offizielle Linie gehalten: Der Mann aus Sierra Leone habe sich im Dessauer Polizeigewahrsam selbst angezündet. Nun wurde ein Aktenvermerk eben dieses Staatsanwalts vom April 2017 öffentlich. Nach mehreren Gutachten, die von Seiten der “Oury Jalloh-Initiative” vorgelegt worden waren, sah nun auch der Staatsanwalt den Anfangsverdacht auf Mord.
Kurz darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg der Dessauer Staatsanwaltschaft im August den Fall entzogen und der Staatsanwaltschaft Halle übergeben. Diese hat das Verfahren mittlerweile eingestellt. Alles, was von Sachverständigen und an Gutachten vorliege, sei damals aktenkundig gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer.
Der Fall
Anfang des Jahres 2005 wurde der Mann aus Sierra-Leone nachts von der Polizei aufgegriffen und in eine Kellerzelle verbracht. Er wurde dort von den Polizisten an Händen und Füßen an seinem Bett fixiert, da er angeblich stark alkoholisiert war. Kurz danach soll der junge Mann seine Matratze selbst angezündet haben und sei in den Flammen erstickt. Der darauf folgende Feueralarm soll von den Polizisten zweimal weggedrückt worden sein, und die Beamten hätten nur noch eine verkohlte Leiche vorgefunden.
Die Ermittlungen
2012 wurde deshalb der damalige Dienstleiter der Dessauer Polizei zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das beschloss das Landgericht Magdeburg, und 2014 bestätigte es der Bundesgerichtshof. “Die ganze Ermittlungstätigkeit ist ja von Anfang an in vertuschender Art und Weise verlaufen”, sagt Beate Böhler, die Anwältin der Familie Jalloh.
Die Gutachten und mangelhaften Beweise
Hingegen kommen Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie aufgrund der Beweise, die in den Akten aufgeführt sind, zu dem Schluss, das Oury Jalloh schon tot oder handlungsunfähig war, als er verbrannte. Auch die gebrochene Nase, die nach einer Obduktion festgestellt wurde, lässt Fragen aufkommen, ebenso das Feuerzeug, das die DNA eines Fremden aufweist, nicht aber die des angeblichen Besitzers Jalloh. Die Sachverständigen kommen deshalb zu dem Urteil, dass ohne einen Brandbeschleuniger – und damit die Beteiligung weiterer Personen – eine solcher Vorfall nicht hätte zu Stande kommen können.
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