Gericht sieht nach Ende des NSU-Prozesses keine Fluchtgefahr mehr
Bis zum Schluss blieb er überzeugter Nationalsozialist, nun ist er auf freiem Fuß. Laut dem Oberlandesgericht München bestehe keine Fluchtgefahr mehr, deshalb könne Ralf Wohlleben das Gefängnis verlassen.
Der NPD- und Blood&Honour-Funktionär war vor kurzem wegen Beihilfe zum Mord im NSU-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil die Anwälte Wohllebens es vor dem Bundesgerichtshof überprüfen lassen wollen.
Wohlleben saß bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft. Laut Gericht sei deshalb die verbleibende Straferwartung von 3 Jahren und vier Monaten „nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen.“ Wo sich Wohlleben nach seiner Entlassung befindet, ist einem Sprecher des Gerichts zufolge nicht bekannt.
Ralf Wohlleben soll selbst laut Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten die Rolle des „Chef-Unterstützers“ und die „zentrale Steuerung der Auftragserledigung“ des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) übernommen haben.
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