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Freitag, November 8, 2024
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    Den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen!

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    Initiativen in Frankreich und Deutschland gestartet um Nachkriegsgesetze zu ändern

    Mitte Juli diesen Jahres hat die französische Nationalversammlung beschlossen, das Wort „Rasse“ aus ihrer Verfassung zu streichen (Link). Der Begriff wird durch das Wort „Geschlecht“ ersetzt, um die Gleichheit zwischen Mann und Frau stärker zu betonen. Die Initiative für diese Veränderung geht maßgeblich auf den französischen Präsidenten Emmanuel Macron zurück und wurde von der gesamten Nationalversammlung einstimmig beschlossen.

    Situation in Europa

    In Frankreich wie in Deutschland bestand nach 1945 das Verlangen, in den neu ausgearbeiteten Gesetzestexten ein klares Gegengewicht zu formulieren, das dem rassistischen Wahn des Nationalsozialismus entgegen stehen würde. Daher wurde auf den Begriff der „Rasse“ zurückgegriffen. Bereits ab 1995 drängt die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) darauf, auf das Wort „Rasse“ zu verzichten, da die Unterteilung der Menschheit in „Rassen“ jeglicher wissenschaftlichen Erkenntnis widerspreche. Die europäischen Staaten Finnland, Schweden und Österreich haben diese Terminologie bereits aus ihren nationalen Gesetzestexten verbannt.

    Situation in Deutschland

    Auch das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ (DIMR) spricht sich schon seit 2009 dafür aus, dass das deutsche Grundgesetz in dieser Hinsicht überarbeitet werden müsse (Link). Der wissenschaftliche Mitarbeiter Hendrik Cremer sieht in dem Fortbestand des Begriffs ein klassisches Dilemma für Betroffene. Verbleibt das Wort im Text des Grundgesetzes, so würden Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, dazu gezwungen, sich einer „Rasse“ anzuschließen. So werde der Blick auf eine von „Rassen“ sich unterscheidende Gesellschaft reproduziert. Das Wort ersatzlos zu streichen, ist laut Cremer aber auch nicht zielführend, weil dann der Schutz vor rassistischer Diskriminierung in Gänze wegfallen würde. Er plädiert daher für eine Formulierung wie: Keine Person darf rassistisch diskriminiert werden. Hierbei sei das Adjektiv „rassistisch“ mit einem Werturteil verbunden, welches die Theorie von „Rassen“ bereits ablehne.

    Betroffene sprechen sich für die Abschaffung aus

    Der Initiative „Schwarze Menschen in Deutschland e.V.“ zufolge suggeriere der Begriff Wissenschaftlichkeit, Neutralität und Objektivität und gebe scheinbar eine Realität wieder. Aber auch sie raten davon ab, das Wort ersatzlos zu streichen. So würde eine Schutzlücke entstehen, genau wie Cremer es betonte. Eine Neuformulierung im Gesetzestext könne dabei helfen, die rassistische Diskriminierung, der Betroffene tagtäglich ausgesetzt sind, sichtbarer zu machen. Entscheidend sei es, dass nicht ein Wesensmerkmal der diskriminierten Person ausschlaggebend sei, sondern die Zuschreibung und Abwertung des Diskriminierenden. Nicht die angenommene „Rasse“ des Opfers, sondern der Rassismus des Täters verursache die Ungleichbehandlung.

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