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Freitag, März 29, 2024
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    „Militantes Auftreten“ unter Strafe stellen?

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    Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen will ein eigenes Versammlungsgesetz verabschieden und damit ein sogenanntes „Militanz- und Einschüchterungsverbot“ einführen.

    “Versammlungsfreiheitsgesetz” soll es heißen, dass neue Gesetz, das die neu gewählte schwarz-grüne Landesregierung in Hessen einführen will. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer in Deutschland eigene Versammlungsgesetze erlassen. Bisher haben nur einige Bundesländer davon Gebrauch gemacht, in den anderen Ländern gilt weiterhin das Bundesversammlungsgesetz aus dem Jahr 1953. Dies soll sich für Hessen nun ändern (Link).

    Im Koalitionsvertrag für die neue Landesregierung einigten sich CDU und Grüne auf eine Verschärfung des Versammlungs- und Vereinsgesetzes. Laut dem Koalitionsvertrag soll das neue Versammlungsgesetz ein „Kooperationsgebot für alle Beteiligten bei der Durchführung von Demonstrationen“ beinhalten. Ebenso wird soll ein „Militanz- und Einschüchterungsverbot“ eingeführt werden. Es soll dazu dienen, “auch in Zukunft die Friedlichkeit von Demonstrationen gewährleisten zu können“. Dabei ist bisher unklar, wie genau dieses Verbot aussehen soll und was es genau umfassen wird.

    Zudem soll das Vereinsgesetz grundsätzlich reformiert werden. Dies sei notwendig, „um extremistische Bestrebungen unter dem Deckmantel des Versammlungs- oder Vereinsgesetzes besser unterbinden zu können“.

    Der Koalitionsvertrag kündigt weiter den Ausbau der Videoüberwachung, sowie die Ausweitung der rechtlichen Mittel gegen von der Polizei als „Gefährder“ eingestufte Personen an (Link).

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