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Montag, Oktober 14, 2024
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    Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen Euro einzutreiben

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    Durch das Rückfordern von Kleinstbeträgen bei Hartz IV-EmpfängerInnen entstehen dem Staat Kosten von jährlich 60 Millionen Euro. Die Summe der Rückforderungen beläuft sich dabei lediglich auf 18 Millionen Euro. Das Motiv der Repression schlägt in diesem Fall die Wirtschaftlichkeit.

    Es kommt immer wieder vor, dass die Jobcenter Leistungen für Hartz-IV-BezieherInnen falsch berechnen und zu viel Geld auszahlen, um dieses dann später auf den Cent genau zurück zu fordern.

    Hierbei spielt es eigentlich keine Rolle, um welche Höhe es sich bei dem Rückforderungsbetrag handelt. Auch Beträgen unter 50 Euro rennt das Jobcenter aufwändig hinterher. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, über die zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, zeigen nun, dass der Staat damit ein immenses Minusgeschäft macht. Im Jahr 2018 soll er 42 Millionen Euro mehr für die entstandenen Verwaltungskosten ausgegeben haben, als er zurück gefordert hat. Es ist davon auszugehen, dass sogar noch einmal deutlich weniger eingenommen wurde, als gefordert wurde (Link).

    Jobcenter strich Leistungen für 34.000 Hartz IV-Beziehende

    Schon seit längerem wird deshalb über eine Bagatellgrenze diskutiert. Bei Kleinbeträgen würde das Jobcenter dann einfach „Fünfe grade sein lassen“. Hier werden zwei sich widersprechende Interessen der Staatsbürokratie deutlich. Man will einerseits wirtschaftlich rentabel arbeiten und seine Ausgaben gering halten. Andererseits will man aber auch das Hartz IV- Regime aufrechterhalten, und dieses lebt davon, es den Leistungsempfängern so schwer und unerträglich zu machen wie möglich.

    Möglichst viele Menschen sollen sich denken, lieber nehme ich den größten Drecksjob mit geringer Bezahlung in Kauf, als in die Mühlen des Jobcenters zu geraten. Darum gibt es die Sanktionen, die Maßnahmen und diesen unermesslichen bürokratischen Aufwand.

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