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Freitag, März 29, 2024
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    Selbst Gutachten des Bundestags beurteilt Deutschlands Anerkennung von Putschist Guaidó als fragwürdig

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    Am 4. Februar erkannte Deutschland neben anderen europäischen Ländern den Putschisten Guaidó als Präsidenten Venezuelas an. Ein Gutachten des Deutschen Bundestags hält das für völkerrechtlich fragwürdig.

    Ein Rechtsgutachten vom wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde, setzt die Bundesregierung unter Druck.

    Am 23. Januar hatte sich der Parlamentssprecher Guaidó selbst zum Übergangspräsidenten Venezuelas ernannt. Kurz darauf war er von den USA anerkannt worden. Am 4. Januar lief dann ein Ultimatum von acht EU-Staaten an den venezolanischen Präsidenten Nikolas Maduro ab. In diesem hatten die Unterzeichner die Regierung in Venezuela dazu aufgefordert, Neuwahlen auszurufen. Nach Ablauf des Ultimatums haben die Länder nun den Putischisten Guaidó als Präsidenten anerkannt – darunter auch Deutschland.

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    Im Gutachten heißt es dazu: “Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der ‘Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates’ völkerrechtlich ebenso fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat.”

    Laut Heike Hänsel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, bewegt sich die Bundesregierung damit “völkerrechtlich auf dünnem Eis”. “Dies ist ein weitreichender, gefährlicher Tabubruch”, sagte sie.

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