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Samstag, April 27, 2024
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    Polizist misshandelt und nötigt Geflüchteten – Geldstrafe

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    Vor drei Jahren wurde ein geflüchteter Minderjähriger von der Polizei in Landshut aufgegriffen. Er verwehrte, dass seine Fingerabdrücke genommen wurden, worauf hin ein Beamter ihm grob Schmerzen zufügte und ihn mit einem Messer bedrohte.
    Drei junge Afghanen verließen 2015 unerlaubterweise die Unterkunft, in der sie untergebracht waren, und wurden in näherer Umgebung von der Polizei aufgegriffen. Bei der Aufnahme der Personalien verweigerten die drei Menschen, dass ihre Fingerabdrücke dokumentiert werden, sie setzten sich körperlich zur Wehr.
    Einer der drei war zu dem Zeitpunkt mit den Beinen am Boden fixiert und hatte die Hände hinter dem Rücken gefesselt. Der Beamte soll die Arme des Minderjährigen hinter seinem Rücken angehoben und ihn daran hochgezogen haben, bis er vor Schmerzen schrie. Mit einem gezückten Messer soll er den Jungen bedroht haben: „Give me your fingerprints or I‘ll take it“.
    Bewährungsstrafe auf Geldstrafe reduziert
    In einem ersten Urteil wurde der Beamte wegen Körperverletzung im Amt und versuchter Nötigung in einem besonders schweren Fall zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Im Berufungsprozess wurde diese Entscheidung rückgängig gemacht, lediglich eine Geldstrafe von 6.000 Euro ist nun noch fällig, denn das Verfahren wegen Vorwurfs der versuchten Nötigung wurde eingestellt.
    Brisant ist auch, dass der Beamte verhindert haben soll, dass Kollegen schriftlich Stellung beziehen. „Der angebliche Vertuschungsversuch ist erfunden“, äußert er sich später.
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