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Donnerstag, April 25, 2024
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    Väter sollen nach der Trennung weniger zahlen müssen

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    Betroffene alleinerziehende Mütter sprechen von einem „Multiorganversagen“ im Unterhaltssystem und leiden oft finanzielle Not – doch Familienministerin Giffey hat einen Vorschlag: Väter sollen unter Umständen nach der Trennung weniger zahlen müssen. Unter alleinerziehenden Müttern formiert sich bereits Protest.

    „Wenn das Kind sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, dann sollen die Zahlungsansprüche, die an Väter nach der Trennung gerichtet werden, entsprechend geringer sein, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Diese Reform des Unterhaltsrechts sei eine „Anpassung an die gesellschaftliche Realität“, denn immer mehr Väter verbrächten auch nach einer Trennung von der Partnerin Zeit mit ihren Kindern.

    Frauen bleiben auf Erziehungslast sitzen

    Viele alleinerziehende Mütter haben sich inzwischen zusammengeschlossen, sie zeichnen ein anderes Bild. Christina Finke ist Teil des Bündnisses, das gemeinsam eine Stellungnahme zum Kindes- und Betreuungsunterhalt erarbeitet hat. Auf ihrem Blog „Mama arbeitet“ informiert sie über Unterhaltspreller und gibt in Büchern ihr gesammeltes Wissen weiter, was Alleinerziehende finanziell erwartet.

    Die Stellungnahme stellt auch die Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vor: Unter den Alleinerziehenden bekommt etwa die Hälfte überhaupt keinen Unterhalt. „Von den Unterhaltszahlungen, die fließen, reicht zudem etwa nur die Hälfte in der Höhe aus, um den Mindestanspruch auf Barunterhalt zu decken.“, heißt es weiter.

    Die AutorInnen schlussfolgern: „Die durch Vorenthalten von Unterhalt betroffenen Elternteile müssen erhebliche Nachteile in Kauf nehmen und zu der bereits zu leistenden Care- und Erwerbsarbeit weitere Kraft und Zeit zum Gelderwerb aufbringen – mit erheblichen Konsequenzen, die zu Überlastung führt. Der durch Unterhaltsunterlassung entstandene gesellschaftliche Schaden kostet allein alle Steuerzahler jedes Jahr mehrere Milliarden: durch Unterhaltsvorschuss, ggf. notwendige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II („Aufstocken“) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), sowie weitere Folgekosten durch z.B. erhöhte oder dauerhafte Krankheitskosten aufgrund permanenter psychischer und physischer Überlastung des betreuenden Elternteils.“

    Auch weisen die AutorInnen mehrfach darauf hin, dass es für Menschen in prekären Arbeitssituationen eine enorme Belastung sei, Unterhalt zu zahlen, und fordern dementsprechend auch einen „sozialverträglicheren Mindestlohn“.

    Unterhaltsvorschuss drei Monate im Rückstand

    An anderer Stelle wurde kürzlich beleuchtet, wie es denn um den Unterhaltsvorschuss steht, zu dem Jugendämter verpflichtet sind. Für den Raum Berlin wurden Zahlungsrückstände von bis zu drei Monaten festgestellt, im Jahr 2018 blieben über 12.000 Anträge unbearbeitet. Das bedeutet, dass alleinerziehende Eltern, bei denen sich das andere Elternteil mitunter durch Nicht-Zahlen strafbar macht, in einigen Regionen bis zu drei Monate ohne den Unterhalt auskommen müssen, der ihnen zusteht und der oft genug auch bitter benötigt wird.

    In Berlin sind außergewöhnlich viele Kinder von Sozialleistungen abhängig, im Jahr 2018 waren es 44.000.

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