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Donnerstag, April 25, 2024
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    Mehr als 500 Abschiebungen durch PilotInnen verhindert – Seehofer fordert Ausreisegewahrsam

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    Die Bundespolizei zeigt sich empört: Viele PilotInnen weigern sich, eine Maschine zu fliegen, mit der Menschen abgeschoben werden. Etwa 500 Abschiebungen wurden im Jahr 2018 auf diese Weise verhindert.

    Die Bundespolizei kritisiert PilotInnen dafür, dass sie sich im vergangenen Jahr hundertfach weigerten, Transporte mit Abzuschiebenden zu fliegen. Sie fühle sich auch in ihren Befugnissen beschnitten, so Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei: “Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei.“

    Abschiebungsflüge wurden oft mit dem Argument verhindert, dass die Flugsicherheit erheblich gefährdet sei. Laut Bundespolizei obliege diese Entscheidung allerdings eben nicht den PilotInnen, sie hätten diese Befugnis erst in dem Moment, in dem ein Flugzeug sich in der Luft befindet.

    Zehn Tage Ausreisegewahrsam

    Zusätzlich zu den 500 verhinderten Abschiebungen “scheitern” zahlreiche aber schon vorher. Menschen mit Ausreisebescheid halten sich nicht an Orten auf, an denen sie auffindbar sind, aus Angst oder der Gewissheit um ihre Perspektivlosigkeit tauchen sie unter. Aus diesem Grund unterstützt der Polizeipräsident Innenminister Seehofers Forderung nach einem Ausreisegewahrsam. Damit könnten Geflüchtete bis zu zehn Tage lang am Flughafen festgehalten werden.

    In München gibt es dafür schon lange konkrete Pläne: Eine ehemalige Halle soll als Abschiebegefängnis fungieren, in ihr Haftcontainer, wie sie auch beim G7-Gipfel in Garmisch-Patenkirchen zum Einsatz kamen. Eine Diskussion, die Container aus Platzgründen sogar zu stapeln, wurde aus Sicherheitsbedenken nicht weiter verfolgt.

    Die Debatte ist insofern überflüssig, als es bereits Einrichtungen gibt, die diese Funktion erfüllen. Beispielsweise in Frankfurt können Geflüchtete bis zu 19 Tage lang im Flughafenverfahren festgehalten werden. Die Menschen bleiben im “Transitbereich” – im Niemandsland auf deutschem Boden. Durch diese “fiktive Nicht-Einreise” sind Menschen, deren Asylantrag nicht bewilligt wird, gezwungen, zurückzureisen. Nach Möglichkeit kommen sie dann selbst für die Reisekosten auf, andernfalls erstattet sie die Fluglinie, mit der sie hinflogen.

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