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Freitag, April 26, 2024
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    EU bereitet Datenbank für europaweite Gesichtserkennung vor

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    Die EU-Kommission plant eine Erweiterung des Prümer Vertrags, der bisher den Austausch von Gen- und Fingerabdrücken regelt. Denkbar ist dabei, dass nun auch Fahndungsfotos und Bilder aus Polizeidatenbanken einbezogen werden, um eine automatisierte Gesichtserkennung zu erleichtern.

    In Zukunft sollen Menschen quer durch Europa verfolgt und erkannt werden können, nur weil Ihr Bild in einer polizeilichen Kartei eines EU-Landes aufgelistet ist.

    Auch Deutschland ist maßgeblich an dem Vorhaben beteiligt. Zwar fehlen dem Ausbau des 2007 geschlossenen Vertrags noch die Unterstützung von EU-Rat und -Parlament, doch die EU-Kommission hat trotzdem schon eine Machbarkeitsstudie bei der Beratungsfirma “Deloitte” in Auftrag gegeben.

    Auch die Bildung sogenannter “Fokusgruppen” im Ministerrat, die sich verschiedenen Themenfeldern wie beispielsweise dem Austausch von Gesichtsbildern widmen, hat man sich bereits eine halbe Million Euro kosten lassen.

    Auf Anfrage der Linksfraktion bestätigte das Innenministerium nun die Teilnahme an der Initiative. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) sei demnach mit MitarbeiterInnen sowohl in einigen der Deloitte-Workshops wie auch in mehreren Fokusgruppen vertreten. Jedoch handele es sich dabei nur um „Vorüberlegungen“, deren Machbarkeit derzeit geprüft werde.

    Wer ist das Ziel?

    Offiziell geht es bei dem Ausbau des Prümer Vertrags um “Terrorismus”, “grenzüberschreitende Kriminalität” und „illegale Migration“. KritikerInnen vermuten dahinter jedoch Maßnahmen gegen politisch unliebsame Gruppen.

    So hat die EU bei ihrer Staatsanwaltschaft “Eurojust” erst kürzlich ein neues „Terrorismusregister“ angelegt, das persönliche sowie Prozessdaten der Angeklagten zentralisieren soll. Ziel ist es dabei Verbindungen aufzudecken, um explizit der steigenden Gefahr entgegenzuwirken, die “durch nicht-dschihadistischen Terrorismus einschließlich rechts- und linksextremistischer Gruppierungen” ausgehe.

    Zu welch willkürlichen Maßnahmen eine solche europaweite Vernetzung führt, mussten kürzlich drei Nürnberger am eigenen Leib erfahren. Sie befanden sich auf dem Weg von ihrer Heimatstadt in den Camping-Urlaub in das Baskenland. Auf dem Weg dorthin wurden sie jedoch von der französischen Polizei festgenommen und in Schnellverfahren zu zwei- und drei Monaten Haft verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, eine Gruppe gebildet zu haben, die möglicherweise Straftaten beim G7-Gipfel in Biarritz verüben könnte. Als Anhaltspunkte zählten vermutlich eine “schwarze Liste” des BKA sowie “linksradikale Literatur” im Kofferraum.

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