Gegen Steuerflucht, Privatisierung der Deutschen Bahn oder Abholzung des Amazonas Regenwalds – zu all diesen Themen organisierte „Campact“ in der Vergangenheit Kampagnen und Online-Petitionen. Doch nun hat auch diese zivilgesellschaftliche Organisation ihren Status als „gemeinnützig“ verloren.
Das hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verein schriftlich mitgeteilt. Campact sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen und habe Kampagnen zu Themen durchgeführt, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden könnten, so die Begründung.
Das Finanzamt Berlin folgt damit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die den Spielraum für die politische Betätigung für gemeinnützige Organisationen sehr viel enger machte.
Folge des Urteils gegen Attac
Schon im Februar 2019 hob der Finanzhof Urteile aus der Vorinstanz auf und entschied, dass dem Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen sei. Nach Auffassung der Richter seien Kampagnen und politische Bildung nicht förderbar, wenn sie eingesetzt würden, “um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen”.
Davon ausgenommen sind nur 25 anerkannte Zwecke – darunter der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Nicht gemeinnützig sind dagegen die Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, der Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter.
Diese gigantische Lücke war nur so zu verkraften: Bislang konnten sich gemeinnützige Vereine auf die Förderung von Bildung berufen, wenn sie zu diesen Themen arbeiteten. Das haben die Richter des Bundesfinanzhofes beendet. Das Urteil führte schon damals zu massiver Kritik.
BFH: „Attac“ ist nicht gemeinnützig – massive Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen
Bundesweit befürchten seitdem politische, kulturelle und andere Organisationen zu Recht ein ähnliches Schicksal. Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit müssten sie mit erheblichen Einnahmeverlusten rechnen, da Spenden an sie nicht mehr steuerlich absetzbar wären und Fördermittel in der Regel an den gemeinnützigen Status gekoppelt sind. Dies bedroht die Organisationen in ihrer Existenz.
Campact sieht sich z.B. nach der Entscheidung heute mit einer Forderung von etwa 300.000 Euro für die Nachzahlung von Schenkungssteuern konfrontiert.
Kritik von verschiedenen Seiten
Die jüngste Entscheidung des Finanzamts Berlin ruft Kritik von unterschiedlichen Seiten hervor. Campact selbst erklärte, es lasse sich „nicht mundtot machen“ und stellte eine Petition online, die mittlerweile über 230.000 UnterzeichnerInnen hat.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., sieht in der aktuellen Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact einen Angriff auf die Beteiligung der Zivilgesellschaft an politischen Prozessen gesellschaftlicher Meinungsbildung:
„In der aktuellen Rechtslage werden Organisationen von der Teilhabe an politischen Auseinandersetzungen in vielen Bereichen faktisch ausgeschlossen. Sie müssen mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit um ihre Existenz fürchten, wenn sie sich nicht dem herrschenden kapitalistischen Diskurs anpassen. Dabei sind es gerade auch diese Organisationen, die legitime zivilgesellschaftliche Forderungen und Interessen vertreten. Die Rote Hilfe e.V. tritt dafür ein, dass die Förderung von fortschrittlichen Zielen wie Frieden, Grund- und Menschenrechten, Klimaschutz, Gleichstellung der Geschlechter und soziale Gerechtigkeit als gemeinnützige Zwecke vorbehaltlos anerkannt werden. Wir rufen dazu auf, betroffene Organisationen in ihrem Protest gegen diese Urteile zu unterstützen.“