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Freitag, April 26, 2024
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    BFH: “Attac” ist nicht gemeinnützig – massive Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen

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    Ein Verein, der politische Kampagnen zu tagesaktuellen Themen durchführt, ist nicht gemeinnützig. Das hat zumindest der Bundesfinanzhof im Bezug auf das globalisierungskritische Netzwerk “Attac” festgestellt. Damit ist es wahrscheinlich, dass dem Verein Attac bald die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

    Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) fällt der Trägerverein von Attac nicht unter die 25 Tätigkeitsbereiche der Gemeinnützigkeit. Dort ist zwar neben Sport und Umweltschutz auch die „Volksbildung“ aufgelistet, Attac geht jedoch nach Meinung des BFH darüber hinaus.

    So müsse Volksbildung in „geistiger Offenheit“ – also politisch nicht in ein Richtung – betrieben werden. Dabei betonte der BFH, dass es ihm natürlich nicht um die politische Ausrichtung Attacs gehe. Vielmehr schlage das Netzwerk konkrete Lösungsvorschläge zu aktuellen tagespolitischen Themen vor. Eine solche „allgemeinpolitische Tätigkeit“ falle jedoch nicht unter die Gemeinnützigkeit. Der BFH forderte nun das Finanzgericht Kassel auf, erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac zu urteilen.

    Attac: Wir sind der Auffassung, wir sind gemeinnützig

    Dirk Friedrichs vom Trägerverein Attac sieht in dem Urteil “ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. Wir blicken mit großer Sorge auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer NGOs zunehmend unterdrücken und erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“.

    Er fordert nun eine Änderung der gesetzlichen Regelungen: „Wir sind der Auffassung, wir sind gemeinnützig, und wenn die Gesetzeslage das nicht hergibt und wenn das Gesetz sehr ungenau ist – das sieht man ja auch an den vielen Rechtsstreitigkeiten – dann muss die Abgabenordnung konkretisiert werden“.

    Auch andere Organisationen wie Campact, Brot für die Welt oder Terre des Hommes kritisierten das Urteil.

    Die Gemeinnützigkeit ermöglicht einem Verein unter anderem, Spendenbescheinigungen auszustellen, die dann steuerrechtlich absetzbar sind. Viele Menschen spenden nur an Organisationen, bei denen sie diese Möglichkeiten haben. Damit erschwert das Urteil gemeinnützigen Vereinen zukünftig, politisch aktiv zu sein. Denn letztlich kann immer der Entzug der Gemeinnützigkeit – und damit finanzielle Einbußen – drohen.

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