Zeitung für Solidarität und Widerstand

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Verein von Naziverfolgten vs. rechtes „Uniter“-Netzwerk – Was dient dem Gemeinwohl?

Der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ wurde vom Berliner Finanzamt ihre Gemeinnützigkeit aberkannt. Währenddessen bleibt das „Uniter“-Netzwerk, welches bewaffnete Rechte vernetzt hat, weiterhin ein gemeinnütziger Verein. Das sagt viel darüber aus, auf wessen Seite dieser Staat steht. Von der Polizei bis zum Finanzamt. – ein Kommentar von Tim Losowski.

BFH: „Attac“ ist nicht gemeinnützig – massive Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Ein Verein, der politische Kampagnen zu tagesaktuellen Themen durchführt ist nicht gemeinnützig. Das hat zumindest der Bundesfinanzhof im Bezug auf das globalisierungskritische Netzwerk Attac festgestellt. Damit ist es wahrscheinlich, dass dem Verein Attac bald die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.