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Donnerstag, November 14, 2024
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    Gute Vermummung, böse Vermummung

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    In Hannover hat die Polizei einem Nazi erlaubt, sein Gesicht zu vermummen. Dabei wird dies auf Demonstrationen üblicherweise als Straftat behandelt. Das Beispiel zeigt, wie sehr in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Vermummung geht. Fünf Fälle von „guter“ und „böser“ Vermummung – ein Kommentar von Tim Losowski

    „Böse Vermummung“

    Nr.1 Die Donnerstag-Demo vor dem G20-Gipfel

    Am 6. Juli 2017 sollte die „Welcome to Hell“-Demonstration gegen das Gipfel-Treffen der G20-Staaten in Hamburg stattfinden. Über zehntausend Menschen fanden sich ein, im vorderen Teil befanden sich rund 1,000 Menschen, die überwiegend schwarz angezogen waren. Ein Teil derer hatte sich auch mit Tüchern und Sonnenbrillen „vermummt“. Für die Polizei war das Grund genug, die Demonstration gar nicht erst loslaufen zu lassen. Sie bauten sich mit mehreren Wasserwerfern davor auf.

    Auf Aufforderung der demo-eigenen OrdnerInnen nahmen dann rund 90% der Vermummten ihre Gesichtsbedeckung ab. Doch für die Polizei war das nicht genug. Da einige noch immer ihre Vermummung nicht abgenommen hatten, sah sie „Straftaten“ in der Demonstration. Sie zuschlug die Demo mit brutaler Gewalt, nur mit Glück ist niemand in der Panik ums Leben gekommen ist. Dutzende Menschen wurden verletzt.

    Nr.2: Greta Thunberg und die vermummte Hambi-Aktivistin

    Anfang August besuchte die Klimaaktivistin Greta Thunberg den Hambacher Forst bei Köln. Dort wurde auch ein Foto geschossen, auf dem im Hintergrund eine vermummte Hambi-Aktivistin zu sehen ist (was in dieser Besetzungsbewegung üblich ist).

    Anschließend hagelte es empörte Kommentare: „Die Fotos zeigen eine erschreckende Distanzlosigkeit zwischen den moralisierenden, vermeintlichen Klima-Rettern und gewaltbereiten, vermummten Extremisten und Antidemokraten. In der Demokratie zeigt man sein Gesicht und steht zu seiner Meinung!“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, Gregor Golland. Dabei handelte es sich noch nicht einmal um eine Straftat – denn Gretas Besuch umfasste keine Versammlung.

    „Gute Vermummung“

    Nr. 1: Die Hongkong-DemonstrantInnen

    Sobald es jedoch um Proteste geht, die sich nicht gegen einen selbst richten, wird von kapitalistischen PolitikerInnen und Medien genau gegenteilig reagiert. So berichtete tagesschau.de über die „Empörung“ vieler Hongkonger, nachdem Anfang Oktober eine Vermummung von der Regierung verboten worden war: „Pro-demokratische Aktivisten, Politiker und auch viele unpolitische Menschen in Hongkong reagierten entsetzt“, heißt es dort. Einen Vergleich mit Deutschland würden man dort aber wahrscheinlich nicht zulassen wollen: „Schließlich würden – anders als in Europa – Hongkongs Regierung und die Polizei nicht demokratisch kontrolliert“, weiß tagesschau.de zu berichten.

    Nr. 2: Die deutsche Polizei

    Wie weit weg von der Realität diese Aussage ist, beweist die deutsche Polizei: Tatsächlich agiert sie selbst regelmäßig – voll-vermummt – auf Demonstrationen, oftmals sogar ohne jegliche Kennzeichen. Laut einer aktuellen Studie gibt es jährlich rund 12.000 Übergriffe durch PolizistInnen – in gerade mal 1 (!) Prozent der Fälle kommt es zu Verurteilungen. Doch ein „Vermummungsverbot für PolizistInnen“ – oder wenigstens eine Kennzeichnungspflicht – stehen aktuell nicht zur Debatte.

    Nr. 3: Der Nazi in Hannover

    Das aktuellste Beispiel für deutsche Doppelzüngigkeit ist das Verhalten der Polizei Hannover gegenüber einem Nazi bei einer NPD-Demonstration am vergangenen Samstag. Diese richtete sich gegen JournalistInnen und benannte einige sehr konkret, zeigte sogar Bilder von ihnen.

    Während der Demo wurde ein vermummter Demonstrant von der Polizei auf seine Maskierung angesprochen, doch dieser entgegnete, dass er sich damit nur vor der Presse schützen wolle. Die Polizei wertete das so, dass er sich keiner Identitätsfeststellung durch die Polizei entziehen wolle – und ließ ihn gewähren.

    Vermummung ist eine politische Frage

    Kämpfen Demonstrierende gegen die Interessen der Herrschenden in Deutschland – wie bei G20 oder im Hambacher Forst –, wird Vermummung verboten, um die AnführerInnen ausfindig zu machen oder um Menschen durch Überwachung von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten. Dienen Vermummte jedoch den Interessen der Herrschenden – wie die deutsche Polizei oder der Nazi aus Hannover – lässt man sie gewähren.

    Die Beispiele zeigen: Was „gut“ und was „böse“ ist, ist keine technische oder juristische, sondern eine politische Frage. Sie hängt davon ab, auf welcher Seite man steht.

    Wer auf der Seite der Unterdrückten steht, sollte ihnen das Recht zubilligen, sich gegen die unausweichliche Verfolgung der Herrschenden zu schützen, eben auch durch Vermummung. Deshalb müssen wir in Deutschland gegen das anti-demokratische Vermummungsverbot kämpfen, das in der Praxis überwiegend gegen fortschrittliche Proteste eingesetzt wird.

    • Perspektive-Autor und -Redakteur seit 2017. Schwerpunkte sind Geostrategie, Rechter Terror und Mieter:innenkämpfe. Motto: "Einzeln und Frei wie ein Baum und gleichzeitig Geschwisterlich wie ein Wald."

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