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Dienstag, März 19, 2024
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    Polizei darf in Zukunft Hautfarbe oder Herkunft aus DNA-Proben auslesen

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    Der Bundestag hat ein Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ beschlossen. Demnach dürfen in Zukunft bei DNA-Analysen auch Hautfarbe, Herkunft und andere Merkmale ausgelesen werden. MenschenrechtlerInnen befürchten rassistische Stimmungsmache. Darüber hinaus kritisiert der Deutsche Anwaltsverein neue Einschränkungen bei den Rechten Beschuldigter.

    Am Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD ein neues Gesetz beschlossen, das den Ablauf von Strafverfahren verändert und der Polizei neue Ermittlungsbefugnisse verschafft – unter anderem bei der Analyse der menschlichen DNA.

    Finden Polizisten DNA-Spuren – beispielsweise Hautschuppen oder Blutspuren – an einem Tatort, darf bisher hieraus nur das Geschlecht ermittelt werden. Außerdem darf die DNA-Spur mit anderen bereits aufgenommenen DNA-Analysen verglichen werden. Diese Möglichkeiten werden nun umfangreich erweitert. So sollen in Zukunft auch Alter, Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe und sogar Herkunft einer Person erfasst werden dürfen.

    KritikerInnen des Gesetzesvorstoßes sehen hier die Gefahr der Diskriminierung von Menschen mit dunklen Haaren oder Hauttypen – und damit möglicherweise voreingenommene Fahndungen. So erklärte beispielsweise der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dass das Gesetz „unmittelbar an rassistische Diskurse“ anknüpfe, durch die „nicht-mehrheitsdeutsche Personen allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft kriminalisiert und weitere stigmatisiert werden“.

    Selbst das Justizministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sieht solche Gefahren. So heißt es in der Gesetzesbegründung: “Bei den Folgemaßnahmen muss allerdings beachtet werden, dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“. Dies obliegt in Zukunft aber der Polizei, die schon seit langem in der Kritik wegen “Racial Profilings” und rassistischer Übergriffe steht.

    Einschränkung von Beschuldigten-Rechten

    Das neue Gesetz enthält darüber hinaus noch eine weitere Veränderung: Vor Gericht arbeiten Anwälte vielfach mit sogenannten Beweisanträgen, um neue Indizien zur Entlastung ihrer Mandanten zu gewinnen. Die Gerichte müssen diesen Anträgen dann nachgehen. Gemäß der neuen Gesetzesänderung sollen solche Beweisanträge von Anwälten unter dem Stich­punkt „Verschlep­pungs­ab­sicht“ ohne förmlichen Beschluss in Zukunft abgelehnt werden können. Damit sollen Gerichtsverhandlungen verkürzt werden.

    Der Deutsche Anwaltsverein kritisiert das Gesetz massiv. Es stelle “die Anwaltschaft unter einen Generalverdacht der Prozesssabotage”, heißt es. Beweisanträge seien wichtig, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren.

    Verfahrensbeteiligte dürften zudem künftig in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder teilweise noch ganz verhüllen, wenn dies zur Identitätsfeststellung oder Beurteilung des Aussageverhaltens nötig ist.

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