In der Ausländerbehörde Märkisch-Oderland kam es zu heftiger Polizeigewalt. Bis zu vier Beamte schlugen gleichzeitig auf einen jungen Mann ein. Weil er seine Rechte wahrnehmen wollte, rief die Behörde die Polizei.
Über twitter teilte eine Nutzerin das Video. Es wurde von einer der Teilnehmerinnen aus ihrem Deutschkurs für Geflüchtete aufgenommen. Zu sehen ist, wie der 28-jährige Mann zunächst mit vier Polizeibeamten diskutiert, sie ihn dann plötzlich schlagen. Knapp eine Minute lang ist zu sehen, wie die Beamten versuchen den Mann zu packen und zu Boden zu bringen.
Der Vorfall ereignete sich an einem Montag. Einmal wöchentlich müssen die Geflüchteten persönlich in der Ausländerbehörde erscheinen, um ihre Leistungen zu beziehen. In der vergangenen Woche war der junge Mann krank gewesen und konnte deswegen nicht anwesend sein. Daraufhin kürzte die Behörde seine Leistungen.
Für den Betroffenen eine vollkommen unverständliche Sanktion, er wollte den Grund wissen. Weil er sich weigerte, das Büro zu verlassen, bevor ihm die Sanktion erläutert wurde, rief die Behörde die Polizei.
Solidarität unter den Umstehenden
Zu sehen ist zudem, wie die Beamten versuchen, die wartenden Menschen vom Geschehen abzuschirmen. Auch ist zu hören, wie die miterlebte Gewalt Einigen Angst macht, manche kaum Luft bekommen. Andere widersetzen sich aber auch der Anweisung, den Beamten Platz zu machen. Trotz der Aufforderung, das Handy wegzunehmen, filmt eine Zeugin weiter und dokumentiert so die Polizeigewalt.
„If you want to beat me, too, beat me!“, ruft ein Zeuge wiederholt.
Spritze führt zu Bewusstlosigkeit
Nicht mehr zu sehen ist der Krankenwagen, der nach dem Polizeieinsatz kommt. Ein verletztes Bein muss versorgt werden. Die ZeugInnen berichten ihrer Deutschlehrerin von einer Spritze, die den Mann in Bewusstlosigkeit versetzt habe. Vorfälle wie diese seien nicht selten, wenn Menschen gegenüber der Ausländerbehörde ihr Recht einfordern.
In den Kommentaren zu dem Tweet merkten NutzerInnen immer wieder an, dass rassistische Übergriffe wie diese keine Einzelfälle seien.