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Zeitung für Solidarität und Widerstand

Zozan G. gewinnt Sorgerechtsverfahren gegen Staatsschutz

Auf Drängen des Düsseldorfer Staatsschutzes eröffnete das Familiengericht Oberhausen ein Verfahren, das auf den Sorgerechtsentzug einer kurdischen Mutter für ihre 13-jährige Tochter abzielte. Der Grund hierfür: Politisches Engagement der Mutter und der Tochter gegen Repression und Krieg. Das Verfahren wurde nun eingestellt.

Für die fünf Kinder der 44-jährigen Zozan G. aus Oberhausen sollte laut dem Düsseldorfer Staatsschutz eine Kindeswohlgefährdung bestehen, da auf mehreren politischen Veranstaltungen die Teilnahme der Mutter wie auch der 13-jährigen Tochter zu beobachten war. Der Staatsschutz wirft der Bankkauffrau vor, die Nähe ihrer Kinder zu kurdischen und vermeintlich terroristischen Kreisen zu fördern. Die 13-jährige Tochter ist jedoch bekannt als beliebte und engagierte Schülerin unter anderem bei der Fridays for Future-Bewegung.

Breite Solidarität mit Zozan G.

Der zunächst verschobene Gerichtstermin fand nun am Mittwoch, den 22.01.2020, ab 8.30 Uhr im Amtsgericht Oberhausen statt. Dort gegenüber vom Amtsgericht sammelten sich schon in den frühen Morgenstunden ca. 120 Menschen, um sich mit Zozan und ihrer Familie solidarisch zu zeigen.

Schilder mit den Aufschriften „Wir sind Alle Zozan“ oder „Staatschutz! Hände weg vom Sorgerecht“ wurden von den TeilnehmerInnen der Kundgebung in Richtung Amtsgericht gehalten. Mehrere Stunden warteten die DemonstrantInnen auf den Ausgang des Verfahrens.

Während der andauernden Verhandlung sprach der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Tobias Pflüger, auf der Kundgebung und sagte „das Gericht schreibt heute Rechtsgeschichte“ und rief das Amtsgericht dazu auf, dies im Positiven zu tun. Auf seinem Twitter-Account postete er: „Das Amtsgericht darf sich nicht zum Handlanger Erdogans machen!“.

Schikanen schon vor Beginn des Verfahrens

Das Verfahren begann damit, dass die Schwester der Angeklagten das Amtsgericht nicht betreten durfte, da laut den Justizbeamten der Direktor des Amtsgerichts die klare Anweisung gegeben habe, keine TeilnehmerInnen der Kundgebung in das Gebäude  zu lassen, nicht einmal die Schwester für die moralische Unterstützung. Auch der Anwalt von Zozan G. erlebte Beleidigungen und wurde vor Beginn der Verhandlung durchsucht.

„Es ist ein harter Kampf. Diesen Kampf werden wir weiter gehen.“, so Zozan G., als sie nach drei Stunden lächelnd das Gebäude des Amtsgerichts verließ und verkündete, dass sie das Sorgerecht behalte und erst einmal keine weiteren Maßnahmen folgen würden. Die Solidarität, die ihr am heutigen Tage begegnet sei, habe ihr gezeigt, dass es nicht nur bei Worten bleibt, sondern praktisch wird. Sie erklärte auch, dass weder ihre Kinder noch sie aufhören werden, gegen Unterdrückung, Repression und Kriege auf der Welt anzukämpfen.

Verfahren endet mit Verpflichtungserklärung

In der Verpflichtungserklärung wurde festgehalten, dass die Kinder – wie bisher auch – regelmäßig zur Schule gehen müssen, nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen dürfen und sich im Rahmen von Versammlungen an geltende Gesetze halten müssen. Die Eltern verpflichteten sich außerdem, dafür zu sorgen, dass die Kinder sich über Hintergrund und  rechtliche Auswirkungen des PKK-Verbots in der BRD informieren lassen müssen.

Zudem sollen die Kinder der Familie den Kinderschutzbund in Hagen aufsuchen, um sicherzustellen, dass sie durch den repressiven Druck des Verfahrens keinen Schaden erlitten haben.

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