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Dienstag, März 19, 2024
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    Erste Ausgangssperren in Bayern – bald auch in ganz Deutschland?

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    In Bayern sind erste Ausgangssperren im Landkreis Wunsiedel sowie in der Kleinstadt Mitterteich verhängt worden. Bayerns Ministerpräsident Söder droht bereits mit einer Ausgangssperre für ganz Bayern. Und auch die Bundesregierung prüft, wie eine totale staatliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt werden könnte.

    Ausgangssperre – das bedeutet, dass es grundsätzlich untersagt ist, die eigene Wohnung zu verlassen. Ausnahmen sind nur bestimmte Einkäufe, alleine Sport machen, Hilfsbedürftige zu betreuen, oder mit dem Hund raus zu gehen. Es kommt einem Einsperren der gesamten deutschen Bevölkerung nahe.

    Solche Ausgangssperren gelten derzeit bereits in Italien, Frankreich oder Belgien. Nun treffen sie auch erste Regionen in Deutschland.

    So verhängte das Landratsamt Tirschenreuth wegen der rasanten Verbreitung des Coronavirus für die Stadt Mitterteich eine Ausgangssperre. Es ist die erste Stadt in Bayern mit einer solchen Maßnahme. Sie soll bis zum 2. April dauern. Der dortige Landkreis hatte bisher über 40 bestätigte Covid-19-Fälle, von denen sieben Personen beatmet werden müssen. Auch soll noch am heutigen Donnerstag eine weitere Ausgangssperre im Landkreis Wunsiedel folgen.

    Bundesregierung prüft deutschlandweite Ausgangssperre

    Derweil drohte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon mit einer Augsangssperre für das gesamte Bundesland: „Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium, um darauf zu reagieren. Das muss jedem klar sein“, so Söder am Donnerstag in einer Regierungserklärung im Landtag in München. Ähnlich äußerten sich auch die Ministerpräsidenten weiterer Bundesländer wie NRW oder Baden-Württemberg.

    Auch auf nationaler Ebene scheint man sich auf eine Ausgangssperre vorzubereiten. Wie Businessinsider.de berichtet, prüft die Bundesregierung derzeit, auf welcher rechtlichen Grundlage so etwas umgesetzt werden könnte. Denn der Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes sieht eigentlich nur eine Ausgangssperre für wenige Personen vor, nicht für alle rund 80 Millionen EinwohnerInnen Deutschlands. Dafür müsste möglicherweise das Grundgesetz geändert werden.

    Auch bei Angela Merkels Fernsehansprache konnte man gestern zwischen den Zeilen lesen: So hieß es in ihrer Rede an die Nation: “Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist.”

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