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Mittwoch, April 24, 2024
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    Wohnungskündigungen sollen bis Ende September verboten werden – gezahlt werden muss später trotzdem

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    Die Bundesregierung plant, Kündigungen der Wohnung bis Ende September zu verbieten, wenn man die Miete nicht zahlen kann. Die Schulden müssen dann später beglichen werden. Bei Anträgen auf Hartz IV soll unter anderem die Vermögensprüfung für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Kurzarbeitergeld wird nicht aufgestockt, auch gibt es weiterhin kein Recht auf Homeoffice.

    Die Bundesregierung beschließt heute nicht nur massive Wirtschaftshilfen sondern auch Maßnahmen, die Millionen von MieterInnen und ArbeiterInnen betreffen. Die Maßnahmen im Überblick:

    Verbot von Kündigungen bis Ende September

    Normalerweise können VermieterInnen Menschen kündigen, wenn Zahlungen in der Höhe von zwei Monatsmieten ausstehen. Laut Plänen der Bundesregierung sollen solche Kündigungen verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020.

    Kompliziert nachweisen sollen Betroffene das nicht müssen: “Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet”, heißt es im entsprechenden Entwurf. Die Verpflichtung der MieterInnen zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben. Das bedeutet, dass MieterInnen Mietschulden, die sie nicht aufbringen können, sehr wohl im Nachhinein abbezahlen müssen. Damit ist mit einer Kündigungswelle Ende des Jahres zu rechnen, denn: viele MieterInnen werden auch dann nicht in einer viel besseren wirtschaftlichen Lage sein.

    Derweil geht auf Twitter ein Beitrag viral, der zeigt, dass selbst VermieterInnen mehr Eingriff in ihr eigenes Eigentumsrecht fordern.

    Veränderung bei Hartz IV-Anträgen

    Die Bundesregierung rechnet offenbar mit einer massiven Steigerung von Arbeitslosigkeit und damit einhergehend von Hartz IV-Anträgen. Laut Regierung soll es bis zu 1,2 Millionen zusätzliche BezieherInnen der Grundsicherung geben – und dadurch zehn Milliarden Euro Mehrkosten.

    Bisher ist es so, dass bei der Prüfung, ob man Anspruch auf Hartz IV hat, gefordert wurde, dass man sein Vermögen offen legt und davon erst einmal lebt. Ebenso wird die Wohnungsmiete geprüft und bei zu hoher Miete aufgefordert, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Beides soll bei neuen Anträgen auf Hartz IV nun für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.

    Für die Familien mit Einkommenseinbrüchen soll zudem ein leichterer Zugang zum Kinderzuschlag eröffnet werden: Geprüft werden soll nicht mehr das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten, sondern nur das vom vergangenen Monat.

    Kurzarbeitergeld bleibt niedrig

    Derzeit bekommen bereits viele Menschen Kurzarbeitergeld. Dies können Unternehmen beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – bisher war ein Drittel nötig. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann 60 Prozent des Lohns, bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen die Sozialbeiträge erstattet.

    Die Regierung erwartet derzeit 2,15 Millionen Fälle von Kurzarbeitergeld, was rund zehn Milliarden Euro kosten soll. In der Metall- und Elektroindustrie und in der Systemgastronomie stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf – die Gewerkschaften fordern, das dies generell geschehe. Doch die Bundesregierung will offenbar die Unternehmen dazu nicht zwingen.

    Ebenfalls versäumt es unsere Regierung, ein Recht auf ‘Homeoffice’ zu schaffen – von einem Recht auf bezahlten Urlaub in der Pandemie ganz zu schweigen. So bleiben weiterhin viele Betriebe geöffnet und die ArbeiterInnen gehen zur Arbeit, während das öffentliche und politische Leben auf null reduziert wird.

    Die Maßnahmen sollen so schnell es geht verabschiedet werden. Heute entscheidet das Bundeskabinett, am Mittwoch will der Bundestag über die Maßnahmen beraten und sie verabschieden. Und schon am Freitag soll der Bundesrat die Gesetze abschließend absegnen.

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